Kündigungsbestätigung des AG
Hallo, eine Kollegin hat gekündigt und ist derzeit im Krankenstand.
Sie hat folgendes Schreiben vom AG erhalten:
Wie Sie uns telefonisch mitteilen, befinden Sie sich derzeit im Krankenstand. Unabhängig von der Dauer Ihrer Krankheit haben Sie durch Ihren Urlaubsanspruch und diverse Gleitstunden Ihrer Arbeitspflicht bereits genüge getan. Deshalb bitten wir Sie, uns möglichst umgehend unsere folgend aufgelisteten Unterlagen bzw. Arbeitsausstattungen zukommen zu lassen:
Büroschlüssel, Stempelkarte, Dienstausweis, Arbeitskleidung
Falls es für Sie unmöglich ist, diese zeitnah bei uns vorbeizubringen bitten wir Sie, sich an Herrn X zu wenden, der diese auch gerne bei Ihnen abholt.
Meine Frage lautet: Was können wir unserer Kollegin raten, sie möchte natürlich die Überstunden und den Resturlaub ausbezahlt bekommen. Zur Zeit ist sie bis 27.07.07 AU geschrieben. Dem Schreiben zu urteilen erfolgt keine Auszahlung oder?
Was ist wenn Sie Ihre Unterlagen jetzt bereits dem AG übermittelt? Ist dies eine Annerkenntnis dieses Schreibens (des AG)?
Vielen Dank für Eure Unterstützung Möhre
Community-Antworten (3)
18.07.2007 um 21:58 Uhr
@möhre Der Resturlaub muss nur ausbezahlt werden, wenn er nicht genommen werden kann. Die Überstunden sind gemäß der betrieblichen Regelungen abzufeiern oder ebenso auszubezahlen. Wann geht sie denn?
Eine Alternative besteht natürlich: Sie ist bis zum Ende des AV krank.
18.07.2007 um 22:04 Uhr
@Kölner
Sie hat zum 15.08.2007 gekündigt
19.07.2007 um 10:19 Uhr
So wie ich das lese sagt der Ag lediglich das Sie nicht merh arbeiten kommen muss da Sie offensichtlich noch reichlich Urlaub und Gleitzeitstunden hat. Wo ist euer Problem? Der Ag fordert doch nur auf die Arbeitsmittel anzugeben.
Grüße cgapostfach
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