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Weisungsrecht des AG

B
bobbicar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. eine Frage hät ich noch. Darf ein Mitarbeiter es verweigern, generell keine Azubis auszubilden ,bez. Auszubis zu schulen. Oder kann und darf der AG dieses über das Weisungsrecht anordnen.

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Community-Antworten (4)

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wölfchen

20.10.2010 um 18:30 Uhr

. . . wie soll denn diese Ausbildung oder Schulung aussehen?

B
bobbicar

21.10.2010 um 11:05 Uhr

Praktiche Ausbildung, also während dem normalen Arbeitsalltag als KFZ -Mrechatroniker.l

W
wölfchen

21.10.2010 um 11:29 Uhr

. . . wenn es sich bei dem Mitarbeiter um eine Fachkraft handelt und es einfach nur darum geht, das vorhandene praktische Wissen an einen Azubi während der Arbeit weiterzugeben, meine ich, ist das durchaus durch den § 106 GewO gedeckt, denn der Arbeitgeber darf schon festlegen, was ich in meiner Arbeitszeit tun soll, sprich: was er für den Lohn, den er mir zahlt, von mir erwartet. Andererseits wäre zu beachten, was im Arbeitsvertrag bzw. in der Stellenbeschreibung (in dieser Branche wohl eher unüblich) o.ä. steht. Wenn da nix diesbezügliches drin enthalten ist, kann der AG dem AN auch nichts anlasten, wenn die Sache schief geht, etwa weil der MA zwar ein guter Fachmann, jedoch kein besonders kommunikativer Mensch ist. Und: als betroffener MA würde ich dem AG selbst, oder über den BR klar machen, dass er mich dann nicht mit dem vollen Leistungspensum belasten kann, denn ein Azubi kostet nun mal Zeit . . .

B
bobbicar

21.10.2010 um 12:52 Uhr

Danke, das hilft weiter. bobbicar

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