Krankheit bezahlen
Hallo, ich habe ien Frage.... Eine Kollegin sprach mit heute an und fragte mich, ob es Rechtens ist ( laut Gesetz) die vertraglichen Stunden von z.b. 30 bei Krankheit voll zu bezahlen. Folgender Sachverhalt: Die Kollegin hatte laut Dienstplan Montag und Dienstag gearbeite und ist ab Mittwoch krank geworden. Mittwoch sollte Sie 6,5 h arbeiten, Donnerstag 4,75 und Freitag 4,75. Das wäre eine Abweichung von ihren vertraglichen Stunden von 15 min. Bekommt Sie den vollen Lohnausgleich von 30 vertraglichen Stunden bezahlt oder bekommt Sie die 15 min. weniger bezahlt. Und nach welchem Paragraphen kann ich mich darüber belesen.
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
25.04.2017 um 20:38 Uhr
Lese doch mal den § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz
26.04.2017 um 10:27 Uhr
Krank ist wie gearbeitet. Laut Dienstplan hatte Sie die Schicht dann wir das gez.
Gruss
26.04.2017 um 14:13 Uhr
lussil bezieht die Kollegin ein verstetigtes Entgelt? dann wird im Krankheitsfall das Entgelt weitergezahlt und auf dem AZ Konto / in der AZ Dokumentation genau die Stunden als AZ gut geschrieben, die sie an dem Tag hätte arbeiten müssen.
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