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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankheit bezahlen

L
lussil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe ien Frage.... Eine Kollegin sprach mit heute an und fragte mich, ob es Rechtens ist ( laut Gesetz) die vertraglichen Stunden von z.b. 30 bei Krankheit voll zu bezahlen. Folgender Sachverhalt: Die Kollegin hatte laut Dienstplan Montag und Dienstag gearbeite und ist ab Mittwoch krank geworden. Mittwoch sollte Sie 6,5 h arbeiten, Donnerstag 4,75 und Freitag 4,75. Das wäre eine Abweichung von ihren vertraglichen Stunden von 15 min. Bekommt Sie den vollen Lohnausgleich von 30 vertraglichen Stunden bezahlt oder bekommt Sie die 15 min. weniger bezahlt. Und nach welchem Paragraphen kann ich mich darüber belesen.

Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

25.04.2017 um 20:38 Uhr

Lese doch mal den § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz

T
Tulpe

26.04.2017 um 10:27 Uhr

Krank ist wie gearbeitet. Laut Dienstplan hatte Sie die Schicht dann wir das gez.

Gruss

N
nicoline

26.04.2017 um 14:13 Uhr

lussil bezieht die Kollegin ein verstetigtes Entgelt? dann wird im Krankheitsfall das Entgelt weitergezahlt und auf dem AZ Konto / in der AZ Dokumentation genau die Stunden als AZ gut geschrieben, die sie an dem Tag hätte arbeiten müssen.

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