Hallo,
ich habe ien Frage....
Eine Kollegin sprach mit heute an und fragte mich, ob es Rechtens ist ( laut Gesetz) die vertraglichen Stunden von z.b. 30 bei Krankheit voll zu bezahlen.
Folgender Sachverhalt:
Die Kollegin hatte laut Dienstplan Montag und Dienstag gearbeite und ist ab Mittwoch krank geworden. Mittwoch sollte Sie 6,5 h arbeiten, Donnerstag 4,75 und Freitag 4,75.
Das wäre eine Abweichung von ihren vertraglichen Stunden von 15 min.
Bekommt Sie den vollen Lohnausgleich von 30 vertraglichen Stunden bezahlt oder bekommt Sie die 15 min. weniger bezahlt. Und nach welchem Paragraphen kann ich mich darüber belesen.

Vielen Dank