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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AN soll Rechnung für Rep. bezahlen?

B
blackjack
Jan 2018 bearbeitet

Hi @ all,

...da ist mal wieder Dampf im Kessel...

Situation: Ein Kraftfahrer bekommt im Cockpit eine Warnmeldung (BREMSE!) angezeigt. Da die Gerätschaft gelegentlich spinnt, der "Fehler" also ab und zu angezeigt wird, obwohl (nach Werkstattauskunft) kein Fehler vorliegt und man dieses nicht beheben kann, hilft sich der artige Kraftfahrer in dem er die Fehlermaldung durch drücken des Knopfes ignorrieren, wegdrückt. Erstmal unglaublich, dass das überhaupt geht - aber naja...

Wie der Teufel es will, war natürlich genau diesesmal die Bremse tatsächlich im Ar***. Gott sei Dank ist niemend zu schaden gekommen, allerdings berechnete die Werkstatt nunmher knapp 1.600 EUR für die Reparatur.

Frage: In welchem Umfang darf der Arbeitgeber Anteilig / oder voll, den Arbeitnehmer mit der Instandsetzung belasten? Ich meine es gab mal ein Urteil (30% eines Jahresbruttogehaltes bei grober Fahrlässigkeit) Wie sieht die Gemeinschaft dieses, habt ihr vergleichliches oder Bezugsquellen? Kollegilae Grüße

1.12602

Community-Antworten (2)

F
Forentroll

05.04.2011 um 15:00 Uhr

So einen hatten wir auch mal bis er 200 kg Rohstoffpulver unter die Decke des Hochregallagers gesetzt hat. Immer wieder den Knopf der Entstörung gedrückt und ein paar andere Sachen.

Hier ein Link: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

C
charlot

05.04.2011 um 15:43 Uhr

wenn er keine schriftl. Anweisung hatte, solche Medungen zu ingorien könnte es sehr unangenehm werden für den AN. Arbeitsplatzverlust und Regress.

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