Erstellt am 26.06.2014 um 08:54 Uhr von arkalus
Grundsätzlich muss niemand ohne Endgelt arbeiten.
Wenn am wochenende normalerweise nicht gearbeitet wird, ist die Erlaubniss des BR einzuholen. Die "freiwilligkeit" der Arbeitnehmer spielt da keine rolle.
Wenn am Sonntag gearbeitet werden soll ist dieses (mit wenigen ausnahmen) auch verboten.
Erstellt am 26.06.2014 um 10:02 Uhr von gironimo
Lese doch mal § 612 BGB:
"1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
Und wie arkalus schon schreibt: Auch wenn die Kollegen freiwillig bereit sind, ist die Zustimmung des BR zur Arbeit außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend erforderlich. Und welcher BR sagt schon ja zum 0 Tarif.