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Bezahlung bei Mutterschutz

H
Harvey
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

heute trat eine junge Kollegin auf mich zu, die Schwanger ist. (Ganz nebenbei, das ist meine erste Schwangere, als BR Mitglied :-) fettes grinsen). Aber nun zum wesentlichen: Diese Kollegin war bisher als Schichtarbeiterin tätig und wurde nun aus Gründen des Mutterschutzgesetzes davon befreit. Soweit so gut! Nur jetzt bezahlt der AG die Schichtzulagen die die Kollegin bekam nicht mehr, mit der Begründung das sie ja keine Schichtarbeit mehr leiste. Das geht für mich, nachdem ich mir das Mutterschutzgesetz nochmals zur Brust nahm, gar nicht! In diesem steht ja geschrieben das werdende Mütter nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate bezahlt werden müssen, somit wäre ja wohl auch die Schichtzulage zu bezahlen... Verstehe ich hier richtig? Übersehe ich da was?

Und dann gleich mal eine Zusatzfrage: Wenn Arbeitnehmer Krank werden sind ja auch die Schichtzulagen zu zahlen, wie sieht es aber aus wenn AN Urlaub haben? Sind Schichtzulagen auch dann zu zahlen? Bitte, die Rechtsgrundlage nennen, ich belese mich dann gerne.

Grüße

1.34201

Community-Antworten (1)

U
Ulrik

11.02.2011 um 10:12 Uhr

Hi Harvey,

zu Deiner (ersten) Schwangeren :-)

Die Frage, was macht die Kollegin aktuell. Zunächst mal ist sie, gem. § 8 MuSchG, von der Nachtarbeit zu befreien. Dadurch ergibt sich, wenn keine Nacht-/Schichtarbeit geleistet wird, müssen auch keine entsprechenden Zuschläge bezahlt werden. Ich gehe davon aus, mit der Bezahlung beziehst Du dich auf den § 11 MuSchG, Da steht, ja, Bezahlung im Schnitt der letzten 13 Wochen, aber (!!) bei Beschäftigungsverbot!! Sprich, wenn der Arzt ihr aus gesundheitlichen Risiken ein Beschäftigungsverbot ausspricht, bezieht sie, bis die Krankenversicherung eintritt, Geld weiterhin vom AG. Und dieses Entgelt ergibt aus dem Schnitt der letzten 13 Wochen. Wenn sie aktuell arbeitet, dann unter den Voraussetzungen des § 8.

Zum Urlaub: § 11 BUrlG Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen, ohne Überstundenzuschläge.

LG

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