Erstellt am 14.04.2017 um 18:43 Uhr von gironimo
Die betroffenen Mitarbeiter?
Handelt es sich vielleicht um eine Betriebsänderung im Sinne § 111 BetrVG?
Dann solltet ihr nicht bis zur Anhörung warten, sondern aktiv einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern.
Ansonsten kann der AG über sein vorhanden reden - ihr solltet es vielleicht auch tun.
Erstellt am 14.04.2017 um 20:17 Uhr von Snowi
Ne es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung. Der betroffene Mitarbeiter weiß noch nichts, allerdings wussten vor der Anhörung des BR schon Abteilungsleiter Bescheid. Und da wollte ich wissen ob das sein darf?
Erstellt am 14.04.2017 um 22:03 Uhr von gironimo
Ja - darf . Nur die Kündigung selbst darf nicht vor Ablauf der Frist erfolgen.
Hoffe, ihr macht einen guten Widerspruch.
Erstellt am 15.04.2017 um 11:17 Uhr von Snowi
Eine Frage noch zur Sozialauswahl. Müssen auch Personen mit gleicher / ähnlicher Tätigkeit von anderen Abteilungen verglichen werden? Müssen Personen mit gleichen Job-Titel verglichen werden, auch wenn diese nur teils die gleiche Arbeit verrichten, aber durch eine zumutbare Anlernphase auch diese Arbeit verrichten können?
Erstellt am 15.04.2017 um 11:58 Uhr von gironimo
Bei der Sozialauswahl müssen alle von ihrer Qualifikation und Hirarchie vergleichbaren AN im Betrieb verglichen werden - nicht nur einer Abteilung. So gesehen kann es einen jungen Betriebswirt (allein stehend) im Einkauf treffen, obwohl der Arbeitsplatz eines älteren Betriebswirts (mit unterhaltpflichtigem Kind) im Verkauf wegfällt.
Gibt es einen freien Arbeitsplatz (oder frei werdenden Arbeitsplatz), auf den der zu kündigende weiterbeschäftigt werden kann aber erst angelernt werden muss, kommt als Widerspruchsgrund der § 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG in Frage. Der BR muss dies nicht beweisen, sondern nur in seinem Widerspruch plausibel darlegen können.
Erstellt am 15.04.2017 um 13:43 Uhr von Snowi
Vielen lieben Dank, das hilft mir sehr weiter. Das mit der Qualifikation ist mir klar, allerdings wenn ich eine Abteilung habe, wo alle etwas unterschiedliche Arbeiten verrichten, dass ich aber jeden Mitarbeiter innerhalb von 3 Monaten anlernen kann. Wie sieht es da aus? Müsste hier auch eine Sozialauswahl erfolgen?
Wenn ich in anderen Abteilungen Leiharbeiter einsetze, wo ich denke, dass die vorgesehene gekündigte Mitarbeiterin eingesetzt werden kann, kann ich das auch so im Widerspruch aufführen?
Erstellt am 15.04.2017 um 17:45 Uhr von gironimo
>wenn ich eine Abteilung habe, wo alle etwas unterschiedliche Arbeiten verrichten, dass ich aber jeden Mitarbeiter innerhalb von 3 Monaten anlernen kann. Wie sieht es da aus? Müsste hier auch eine Sozialauswahl erfolgen<
Ja
>Wenn ich in anderen Abteilungen Leiharbeiter einsetze, wo ich denke, dass die vorgesehene gekündigte Mitarbeiterin eingesetzt werden kann, kann ich das auch so im Widerspruch aufführen<
Ja