Betriebsbedingte Kündigungen
Hallo zusammen,
bei einer geplanten betrieblichen Kündigung muss ja der Betriebsrat vor Aussprache der Kündigung angehört werden.
Darf vor dieser Anhörung der Geschäftsführer schon mit Abteilungsleitern etc. über die geplante Kündigung sprechen und anschließend erst mit dem Betriebsrat? Die betroffenen Mitarbeiter selbst wissen noch nichts
Community-Antworten (7)
14.04.2017 um 20:43 Uhr
Die betroffenen Mitarbeiter? Handelt es sich vielleicht um eine Betriebsänderung im Sinne § 111 BetrVG? Dann solltet ihr nicht bis zur Anhörung warten, sondern aktiv einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern.
Ansonsten kann der AG über sein vorhanden reden - ihr solltet es vielleicht auch tun.
14.04.2017 um 22:17 Uhr
Ne es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung. Der betroffene Mitarbeiter weiß noch nichts, allerdings wussten vor der Anhörung des BR schon Abteilungsleiter Bescheid. Und da wollte ich wissen ob das sein darf?
15.04.2017 um 00:03 Uhr
Ja - darf . Nur die Kündigung selbst darf nicht vor Ablauf der Frist erfolgen.
Hoffe, ihr macht einen guten Widerspruch.
15.04.2017 um 13:17 Uhr
Eine Frage noch zur Sozialauswahl. Müssen auch Personen mit gleicher / ähnlicher Tätigkeit von anderen Abteilungen verglichen werden? Müssen Personen mit gleichen Job-Titel verglichen werden, auch wenn diese nur teils die gleiche Arbeit verrichten, aber durch eine zumutbare Anlernphase auch diese Arbeit verrichten können?
15.04.2017 um 13:58 Uhr
Bei der Sozialauswahl müssen alle von ihrer Qualifikation und Hirarchie vergleichbaren AN im Betrieb verglichen werden - nicht nur einer Abteilung. So gesehen kann es einen jungen Betriebswirt (allein stehend) im Einkauf treffen, obwohl der Arbeitsplatz eines älteren Betriebswirts (mit unterhaltpflichtigem Kind) im Verkauf wegfällt.
Gibt es einen freien Arbeitsplatz (oder frei werdenden Arbeitsplatz), auf den der zu kündigende weiterbeschäftigt werden kann aber erst angelernt werden muss, kommt als Widerspruchsgrund der § 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG in Frage. Der BR muss dies nicht beweisen, sondern nur in seinem Widerspruch plausibel darlegen können.
15.04.2017 um 15:43 Uhr
Vielen lieben Dank, das hilft mir sehr weiter. Das mit der Qualifikation ist mir klar, allerdings wenn ich eine Abteilung habe, wo alle etwas unterschiedliche Arbeiten verrichten, dass ich aber jeden Mitarbeiter innerhalb von 3 Monaten anlernen kann. Wie sieht es da aus? Müsste hier auch eine Sozialauswahl erfolgen?
Wenn ich in anderen Abteilungen Leiharbeiter einsetze, wo ich denke, dass die vorgesehene gekündigte Mitarbeiterin eingesetzt werden kann, kann ich das auch so im Widerspruch aufführen?
15.04.2017 um 19:45 Uhr
wenn ich eine Abteilung habe, wo alle etwas unterschiedliche Arbeiten verrichten, dass ich aber jeden Mitarbeiter innerhalb von 3 Monaten anlernen kann. Wie sieht es da aus? Müsste hier auch eine Sozialauswahl erfolgen<
Ja
Wenn ich in anderen Abteilungen Leiharbeiter einsetze, wo ich denke, dass die vorgesehene gekündigte Mitarbeiterin eingesetzt werden kann, kann ich das auch so im Widerspruch aufführen<
Ja
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung über Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen?
ÄlterKolleginnen und Kollegen! Unser Betrieb ist die Zweigniederlassung eines größeren Konzerns. Es wurde angekündigt, daß unser Betrieb "voraussichtlich" innerhalb von 2 Jahren geschlossen wird. Von Pl
Betriebsbedingte Kündigungen - Über welchen Zeitraum dürfen betriebsbedingte Kündigungen addiert werden, um die Zahlenwerte für einen erzwingbaren Sozialplan nach §112a BetrVG zu erfüllen?
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen, Über welchen Zeitraum dürfen betriebsbedingte Kündigungen addiert werden, um die Zahlenwerte für einen erzwingbaren Sozialplan nach §112a BetrVG zu erfüllen? E
betriebsbedingte kündigungen trotz neueinstellungen
Älterhallo, heute wurde dem betriebsrat 3 betriebsbedingte kündigungen mitgeteilt, die jeweils mitarbeiter aus unterschiedlichen sektionen eines mittelständischen druckbetriebes betreffen. keine betri
Betriebsbedingte Kündigungen ohne Anhörung des BR - wie soll der BR vorgehen?
ÄlterHallo, in unserem Betrieb werden betriebsbedingte Kündigungen vorgenommen. Dazu gibt es zum Interessensausgleich eine Vereinbarung (keine Betriebsvereinbarung) mit dem BR zu Abfindungszahlungen. Me
In BV Kurzarbeit keine betriebsbedingten Kündigungen möglich - nun will die GL kündigen
ÄlterHallo zusammen, wir praktizieren seit dem 01.04.2009 Kurzarbeit im Betrieb und haben am 08.10.2009 auf Wunsch der GL in einer neuen BV die Kurzarbeit bis zum 31.03.2011 verlängert. In dieser, wie au