Erstellt am 25.07.2014 um 21:06 Uhr von Dezibel
Keine Ahnung.
Schaut, ob es vielleicht doch andere Arbeitsplätze geben könnte, ansonsten kenne ich ja eure Arbeitsbedingungen nicht.
Und schaut auch, ob nicht vielleicht andere dafür eingestellt werden sollen ...
Erstellt am 25.07.2014 um 21:36 Uhr von Hoppel
@ Christax
Habt Ihr denn schonmal mit den drei KollegInnen geredet? Vielleicht haben die eigene Ideen und/oder Fähigkeiten, die Euch/dem AG nicht bekannt sind.
Und wie sieht es mit qualifizierenden Maßnahmen aus, um die KollegInnen vielleicht zur Entlastung anderer Abteilungen einsetzen zu können?
Erstellt am 26.07.2014 um 08:12 Uhr von gironimo
Habt Ihr Euch mit dem Thema Kündigungen schon einmal auseinandergesetzt?
Wenn eine Abteilung geschlossen wird, heißt dies ja nicht, dass diese drei entlassen werden. Vielmehr muss eine Sozialauswahl vorgenommen werden, die alle vergleichbaren AN im Betrieb einschließt.
Und "können angeblich nicht eingesetzt werden". Damit solltet Ihr Euch nicht zufrieden geben. Prüft selber, wo es freie Arbeitsplätze gibt und prüft, ob ggf. mit zumutbaren Fortbildungsmaßnahmen oder anderen Vertragsbedingungen doch eine Umsetzung möglich ist. (Siehe auch § 102 Abs. 3 BetrVG).
Falls noch keine Anhörungen zur beabsichtigten Kündigung auf dem Tisch liegen, solltet Ihr auch vom § 92a BetrVG gebrauch machen.