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Betriebsbedingte Kündigung

C
Christax
Jan 2018 bearbeitet

bei uns sollen 3 MA. Betriebsbedingt gekündigt werden. Die Abteilung wird aufgelöst. Es handelt sich um zwei 400 € Kräfte und einen mit 30 Stunden. Angeblich können die MA nicht an anderer Stelle eingesetzt werden. Was können wir tun ?

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Community-Antworten (3)

D
Dezibel

25.07.2014 um 23:06 Uhr

Keine Ahnung. Schaut, ob es vielleicht doch andere Arbeitsplätze geben könnte, ansonsten kenne ich ja eure Arbeitsbedingungen nicht. Und schaut auch, ob nicht vielleicht andere dafür eingestellt werden sollen ...

H
Hoppel

25.07.2014 um 23:36 Uhr

@ Christax

Habt Ihr denn schonmal mit den drei KollegInnen geredet? Vielleicht haben die eigene Ideen und/oder Fähigkeiten, die Euch/dem AG nicht bekannt sind.

Und wie sieht es mit qualifizierenden Maßnahmen aus, um die KollegInnen vielleicht zur Entlastung anderer Abteilungen einsetzen zu können?

G
gironimo

26.07.2014 um 10:12 Uhr

Habt Ihr Euch mit dem Thema Kündigungen schon einmal auseinandergesetzt?

Wenn eine Abteilung geschlossen wird, heißt dies ja nicht, dass diese drei entlassen werden. Vielmehr muss eine Sozialauswahl vorgenommen werden, die alle vergleichbaren AN im Betrieb einschließt.

Und "können angeblich nicht eingesetzt werden". Damit solltet Ihr Euch nicht zufrieden geben. Prüft selber, wo es freie Arbeitsplätze gibt und prüft, ob ggf. mit zumutbaren Fortbildungsmaßnahmen oder anderen Vertragsbedingungen doch eine Umsetzung möglich ist. (Siehe auch § 102 Abs. 3 BetrVG).

Falls noch keine Anhörungen zur beabsichtigten Kündigung auf dem Tisch liegen, solltet Ihr auch vom § 92a BetrVG gebrauch machen.

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