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Betriebsbedingte Kündigung

J
JanFiedler
Aug 2020 bearbeitet

Einer Mitarbeiterin soll betriebsbedingt gekündigt werden, sie befindet sich zur Zeit im Urlaub und kann vor Ablauf der Wochenfrist nicht gehört werden Kann ich als Betriebsratsmitglied den zuständigen Leiter zu den von der GF behaupteten Gründe zwecks Überprüfung befragen

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Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

18.08.2020 um 16:20 Uhr

Betriebsbedingt heißt doch keine Gründe die im Verhalten des AN liegen, sondern eher weil nicht mehr genug Arbeit für alle da ist. Ja der BR kann da auch den Fachbereichsleiter oder AG zu befragen. In solchen Fällen hilft oft aber eher eine Prüfung, ob die MA nicht woanders eingesetzt werden kann und ob eine Sozialauswahl getroffen wurde.

K
kratzbürste

18.08.2020 um 16:49 Uhr

Und nachfragen kommt ohnehin nicht in Betracht. Wenn ihr euch nicht genügend informiert seht, geht das das Risiko des AG.

C
celestro

18.08.2020 um 17:00 Uhr

"Und nachfragen kommt ohnehin nicht in Betracht."

Wieso das denn nicht?

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