Hallo liebe Räte,
Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt würde mich interessieren.
AG möchte mit AN nicht mehr zusammenarbeiten. AN erkennt die SIganle und nimmt sich einen Anwalt. Anwalt AN und Anwalt AG besprechen mögliche Inhalte eines Aufhebungsvertrages. Soweit so gut.

Nun sagt Anwalt AG zum BR: Wir haben da was ausgehandelt, was wir uns noch in einem Gütetermin gegenseitig bestätigen lassen. Wunder dich nicht lieber BR, wir machen das im Rahmen "betriebsbedingte Kündigung". Wenn das Anhörungsverfahren läuft, solltest du nicht widersprechen, da sonst der Deal platzt.

Ich finde das ziemlich schräg. Tatsächlich sind wir am Stellen schaffen.

Wie seht Ihr das?

Euer Philanthrop