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Betriebsbedingte Kündigung

I
Ingmar
Jan 2018 bearbeitet

Es soll ein Kollege betriebsbedingt gekündigt werden. Muss der AG bei einer Person eine Sozialauswahl treffen bzw. einen Sozialplan machen. Info an den BR bisher nur Information das die Abteilung unwirtschaftlich arbeitet und das vielleicht gekündigt wird. Jetzt liegt die erste Kündigung auf dem Tisch.

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

10.10.2011 um 17:39 Uhr

Muss der Arbeiter

Du meinst den Arbeitgeber, oder?

bei einer Person eine Sozialauswahl treffen

Ja. §1(3) KSchG. Die übrigen Absätze müssen ebenfalls Berücksichtigung finden, denn "sozial ungerechtfertigt" kann die Kündigung auch dann sein, wenn eine Sozialauswahl stattgefunden hat.

bzw. einen Sozialplan machen.

Nein.

R
rkoch

10.10.2011 um 17:46 Uhr

bzw. einen Sozialplan machen.

Nein.

Nicht unbedingt....

Wenn es sich bei der "unwirtschaftlich arbeitenden Abteilung" um einen "wesentlichen Betriebsteil" handelt, dessen Schließung "wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können" wäre zwar nicht die "erste" Entlassung, wohl aber die offenbar geplante Schließung der gesamten Abteilung eine Betriebsänderung mit der potentiellen Folge Interessenausgleich/Sozialplan.

Allerdings klingt das ganze nicht wirklich nach einem wesentlichen Betriebsteil, insofern hast du wohl recht.....

G
gironimo

10.10.2011 um 17:55 Uhr

wieso kann man denn die Kollegen/innen nicht innerbetrieblich versetzen - oder etwas gegen unwirtschaftliche Arbeitsorganisation tun??

Der BR sollte nicht warten, bis er eine nach der anderen Kündigung auf dem Tisch hat. Das Gespräch mit dem AG ist angesagt.

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