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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bewerber in die Irre geführt

H
Holger80
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

folgende Situation wurde mit berichtet. Ein externer Bewerber wurde für ein Bewerbungsgespräch eingeladen. Der Bewerber musste sich einen Tag Urlaub nehmen, Anreise .... Beim Bewerbungsgespräch wurde Ihm erzählt das er für die Ausgeschriebene Stelle überqualifiziert ist, aber man hätte eine passende Stelle für Ihn. Da der Bewerber kein Interesse an der angebotenen Stelle hatte, zog er nach kurzer Zeit ab. Hätte die Firma vor dem Termin die Situation klar stellen müssen ? Oder findet Ihr es O.K . ? Dem Bewerber sind ja doch auch kosten entstanden.

MfG

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Community-Antworten (4)

L
luckylooser

13.04.2017 um 17:34 Uhr

Wenn vorab zu der Terminvereinbarung keine Regelung schriftlich getroffen wurde, welche Vorstellungskosten vom Arbeitgeber übernommen werden, besteht ein gesetzlicher Anspruch des Bewerbers auf Erstattung der erforderlichen Vorstellungskosten (gemäß § 670 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB )

G
gironimo

13.04.2017 um 17:36 Uhr

Also bei uns bekommen Bewerber, die in den Betrieb bestellt werden, die Fahrtkosten ersetzt.

Außerdem - ihm wurde doch wohl eine bessere Stelle angeboten .....

H
Holger80

13.04.2017 um 18:17 Uhr

Hallo,

ich würde das ganze auch abnicken, wenn die Bewerbung auf den ausgeschriebenen Arbeitsplatz stattgefunden hätte. Somit hätte vor dem Gespräch, oder während des Gesprächs eine Absage erteilt werden können. Aber unter falschen Bedingungen hinlocken, und eine komplett andere Stelle anbieten ist eine Frechheit. Der Bewerber hätte ja unter diesen Bedingungen die Bewerbung nicht angetreten ....

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anwatec

13.04.2017 um 20:37 Uhr

Mal ehrlich. Das ist eine Sache des AG und als BR kannst du dazu eine Meinung haben, aber am Ende interessiert die keinen

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