Bewerbungen - welchen Schutz haben Bewerber ?
Hallo liebes Forum, wir brauchen wieder Hilfe. Folgendes hat sich zugetragen: Unsere PDL hat mit unserer Zustimmung zwei Stellenangebote auf 400.-Euro-Basis extern ausgeschrieben. Eine für die Pflege, die andere befristet für den erkrankten Hausmeister. Bewerbungsgespräche sind gelaufen, der BR war dabei. Im nachhinein habe ich erfahren, dass die PDL alle Bewerbungsnamen schon im Vorfeld den MA gezeigt hat. Eine MA (die viel quatscht) hat gleich beim Lesen eines ihr angebl. bekanntem Namen geäußert, diese Dame hätte ein Alkoholproblem. Meine Frage: Haben Bewerber nicht auch einen Schutz? Was geht es die MA an, wer sich bewirbt. Hat der AG (PDL) nicht auch eine Schweigepflicht gegenüber diesen BewerberInnen? Auch wenn es gerinfügig Beschäftigte sind, sind sie nicht gering und gefügig. Sehen wir das als BR zu eng? Über baldige Antworten freuen wir uns. Lala
Community-Antworten (2)
30.09.2006 um 16:16 Uhr
Min, lala
jep, auch bewerbungen fallen unter dem datenschutz. würde die bewerberin klagen so hätte sie erfolg, da ich keinen grund kenne der rechtfertigt die bewerbungsdaten an diese ART von dritten weiterzuleiten.
ist egal ob 400€ kraft oder nicht.
p.s siehe Datenschutz,Persönlichkeitsrechte,Datenweitergabe.
01.10.2006 um 13:11 Uhr
Danke Waschbär. Lala
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