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Interne Bewerber

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kaidet22
Mai 2023 bearbeitet

Folgender Fall: Auf eine interne Ausschreibung gab es zwei interne Bewerbungen. Mit der neuen Stelle ist man gegenüber drei Kollegen weisungsgebunden.

An dem Tag, an dem die Abteilungsleitung die Ausschreibung der Stelle angekündigt hat, hat sie einen der beiden Bewerber zu einem Seminar für Nachwuchsführungskräfte angemeldet.

Nun liegt aus Betriebsratssicht natürlich Nähe, dass es bei dem Prozess nicht fair zu geht und der zukünftige Stelleninhaber schon vorher feststeht.

Nun meine Frage: Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat? Kann er den internen Wechsel ablehnen, mit dem Verweis darauf, dass das Ergebnis (mutmaßlich) schon vorher feststand? Oder kann er gar nichts machen, wenn trotz allem die Vorgesetzte den Wechsel begründet und den Mitbewerber ,,schlecht redet"?

Vielen Dank schon Mal für die Antworten.

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Community-Antworten (5)

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DummerHund

01.05.2023 um 10:30 Uhr

Selbst wenn diese MA jetzt die Stelle bekommt, wie will man dies Beweisen. Ich würde das offene Gespräch mit dem AG fordern und auch das die 2. Bewerberin wegen der Chancengleichheit das Seminar auch besucht.

Lese mal hier: https://www.noerr.com/de/insights/qualifizierungundweiterbildungalsrahmenbedingungundgrundvoraussetzungderarbeitswelt40teil7

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kaidet22

01.05.2023 um 10:38 Uhr

Was meinst du mit beweisen? Wenn du die Anmeldung zur Fortbildung meinst, diese liegt dem BR bereits vor, mit Datum der Anmeldung.

P
Pickel

01.05.2023 um 17:25 Uhr

Es besteht kein Recht auf Chancengleichheit mit Beginn der Ausschreibung. Was will man also „beweisen“?

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DummerHund

01.05.2023 um 22:03 Uhr

Beweisen in so fern: 2 Bewerber auf eine Stelle. Am Tag der Ausschreibung bekommt zufällig ein Bewerber ein wohl passendes Seminar zu geschustert. Betriebsrat vermutet das es nicht fair zugeht. Bekommt der Bewerber nun die Stelle ist es wohl schwer zu beweisen das es eben nicht fair zuging....wenn man dagegen intervenieren möchte. Will man es nicht...Mund abwischen und weiter.

M
Muschelschubser

02.05.2023 um 10:10 Uhr

Es ist schwierig zu intervenieren, wenn keine Ablehnungsgründe nach §99 BetrVG vorliegen.

Es passiert regelmäßig, dass ein AG einen bestimmten Bewerber im Auge hat, aber der guten Form halber eine interne Ausschreibung vornimmt. Dies hat er nun leider mit der Seminaranmeldung untermauert.

Der Betriebsrat kann lediglich Bedenken über die Besetzung äußern wenn ihm der andere Bewerber als besser geeignet erscheint. Oder er weist den AG auf die unglückliche Seminarbuchung und die mutmaßlich für andere Bewerber aussichtslose Ausschreibung hin. Rechtliche Auswirkungen hätte aber beides nicht. Der AG würde vermutlich auch zukünftig regelmäßig Stellen mit seinen "Lieblingsbewerbern" besetzen, sich aber lediglich geschickter dabei anstellen.

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