Erstellt am 01.05.2023 um 08:30 Uhr von Dummerhund
Selbst wenn diese MA jetzt die Stelle bekommt, wie will man dies Beweisen.
Ich würde das offene Gespräch mit dem AG fordern und auch das die 2. Bewerberin wegen der Chancengleichheit das Seminar auch besucht.
Lese mal hier:
https://www.noerr.com/de/insights/qualifizierungundweiterbildungalsrahmenbedingungundgrundvoraussetzungderarbeitswelt40teil7
Erstellt am 01.05.2023 um 08:38 Uhr von kaidet22
Was meinst du mit beweisen?
Wenn du die Anmeldung zur Fortbildung meinst, diese liegt dem BR bereits vor, mit Datum der Anmeldung.
Erstellt am 01.05.2023 um 15:25 Uhr von Pickel
Es besteht kein Recht auf Chancengleichheit mit Beginn der Ausschreibung. Was will man also „beweisen“?
Erstellt am 01.05.2023 um 20:03 Uhr von Dummerhund
Beweisen in so fern:
2 Bewerber auf eine Stelle. Am Tag der Ausschreibung bekommt zufällig ein Bewerber ein wohl passendes Seminar zu geschustert.
Betriebsrat vermutet das es nicht fair zugeht.
Bekommt der Bewerber nun die Stelle ist es wohl schwer zu beweisen das es eben nicht fair zuging....wenn man dagegen intervenieren möchte.
Will man es nicht...Mund abwischen und weiter.
Erstellt am 02.05.2023 um 08:10 Uhr von Muschelschubser
Es ist schwierig zu intervenieren, wenn keine Ablehnungsgründe nach §99 BetrVG vorliegen.
Es passiert regelmäßig, dass ein AG einen bestimmten Bewerber im Auge hat, aber der guten Form halber eine interne Ausschreibung vornimmt. Dies hat er nun leider mit der Seminaranmeldung untermauert.
Der Betriebsrat kann lediglich Bedenken über die Besetzung äußern wenn ihm der andere Bewerber als besser geeignet erscheint.
Oder er weist den AG auf die unglückliche Seminarbuchung und die mutmaßlich für andere Bewerber aussichtslose Ausschreibung hin.
Rechtliche Auswirkungen hätte aber beides nicht.
Der AG würde vermutlich auch zukünftig regelmäßig Stellen mit seinen "Lieblingsbewerbern" besetzen, sich aber lediglich geschickter dabei anstellen.