Hallo Leute,
es gibt ein Gesetz, dass ein schwerbehinderter Bewerber um einen Arbeitsplatz-wenn er die Voraussetzungen erfüllt-,aber dennoch nicht eingestellt wird, zumindest einen Anspruch auf ein Vorstellungsgespräch hat. Könnt ihr mir sagen, ob diese Regelung nur für den Öffentlichen Dienst gilt, und wo ich diesen Paragraphen finden kann ? Liebe Grüße.