Anonyme Bewerbung
Hallo,
welche Angaben sind für den Betriebsrat bei einer Einstellung zwingend erforderlich ? Da die Bewerbungen ja teilweise schon sehr anonym sind.
Gruß Siggi
Community-Antworten (1)
14.10.2014 um 21:36 Uhr
Die Ihr als "erforderlich" anseht, um Euch ein Bild von der Maßnahme machen zu können.
Selbst wenn die Bewerbung anonym war, der AG kennt ja nun denjenigen, den er einstellen will und kann demzufolge auch Angaben zur Person machen.
Inwiefern Ihr Angaben zu den sonstigen Bewerbern braucht, sei dahingestellt. Der AG kann Euch nur das liefern, was er selbst weiß.
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