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Bewerbung aus der Freistellung

C
Colalight
Nov 2016 bearbeitet

Seit ca einem Jahr in der 100% Freistellung, gehört dies in die Bewerbung und in das Arbeitszeugniss?

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Community-Antworten (1)

P
Pjöng

30.07.2013 um 15:43 Uhr

In der Regel nicht.

Ausnahmen: Du möchtest das, oder es ist für Dein Arbeitsverhältnis bestimmend, weil Du z.B. nach 6 Monaten Arbeitsverhältnis gewählt und freigestellt wurdest und das Ganze nun schon seit 10 Jahrne so ist, denn dann könnte es dem Arbeitgeber ansonsten schwer fallen ein wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis zu schreiben.

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