Erstellt am 30.07.2013 um 13:43 Uhr von Pjöng
In der Regel nicht.
Ausnahmen: Du möchtest das, oder es ist für Dein Arbeitsverhältnis bestimmend, weil Du z.B. nach 6 Monaten Arbeitsverhältnis gewählt und freigestellt wurdest und das Ganze nun schon seit 10 Jahrne so ist, denn dann könnte es dem Arbeitgeber ansonsten schwer fallen ein wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis zu schreiben.