Vertragsänderung
Guten Morgen,
aktuell sieht ein Fall bei uns wie folgt aus.
Kollegin A hat 2007 einen Arbeitsvertrag unterschrieben (38,5Stunden), die Befristung ist ausgelaufen und der Vertrag ist stillschweigend übernommen worden. Durch Schwangerschaft und Elternzeit hat sie Anlagen zu diesem Arbeitsvertrag bekommen in der eine Stellenreduzierung fest gelegt wird. Das schon seit ein paar Jahren, die Anlagen zur Reduzierung sind immer befristet auf 1 Jahr. Zuletzt 01.01.2024 bis Ende des Jahres.
Jetzt sagt der AG aufgrund der Wirtschaftlichkeit muss sie ab dem 01.03 ihre Stelle kürzen (Daher der Stundensatz aus der Anlage/ Stellenreduzierung befristet soll nochmal reduziert werden).
- Die Kollegin möchte dies nicht.
- Der AG hat ihr einfach einen Wisch gesendet wo dies drin steht mit der Bitte dies zu unterzeichnen.
Geht das so einfach auch wenn die Anlage des Vertrages befristet ist? Weiter stellt sich die Frage ob die Kollegin nicht einfach sagen kann okay, ich kündige einfach die Anlage und gehe wieder in meinen alten Vertrag über.
Wir sind neu Aufgestellt als BR. Was kann der BR tun damit die Reduzierung nicht zustande kommt und was kann die Kollegin tun?
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
28.02.2024 um 10:58 Uhr
Die Kollegin sollte mit ihren Unterlagen zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen! Der BR kann da nichts tun, Vertragsrecht ist Individualrecht! Man muss halt auch schauen wie die Anlagen zu bewerten sind. also Anwalt oder Gewerkschaft. Ich persönlich würde aber gleich zu einem Anwalt gehen.
28.02.2024 um 11:09 Uhr
Natürlich kann hier keine Rechtsberatung erfolgen.
Daher nur so viel: Bei einer eindeutig befristeten Teilzeitvereinbarung kehrt die Kollegin nach Ablauf normalerweise automatisch auf ihre alte Stundenzahl zurück.
Das Verhalten des AG scheint dahin zu gehen, der Kollegin einen beidseitige Vereinbarung unterzujubeln, aus der dann auch der BR raus wäre. Insofern würde ich das auch nicht unterschreiben, ohne mir rechtlichen Beistand geholt zu haben.
Wenn Du diese nicht unterschreibst, hat der AG keine Handhabe, eine einseitige Stundenreduzierung anzuschließen.
Wenn überhaupt, könnte er eine Änderungskündigung mit verringerter Stundenzahl in Erwägung ziehen, zu der der BR dann allerdings zu hören wäre.
28.02.2024 um 11:11 Uhr
"Geht das so einfach auch wenn die Anlage des Vertrages befristet ist?"
Vermutlich nicht ... sowohl AV als auch Anlage dürften rechtlich bindend sein. Aber wie moreno schon sagt, besser mit einem Anwalt reden, wie die weiteren Schritte aussehen sollen. Also ob man das jetzt ignoriert, oder explizit durch einen Anwalt darauf hinweisen lässt, dass das so einseitig nicht geht und nicht akzeptiert wird ... das soll der Kollegin ein Fachmann sagen.
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