Eingeschlichene Vertragsänderungen
Der AG hat einen neuen Mustervertrag dem BR nicht vorgelegt, sondern in einfach bei der Belegschaft "eingeschlichen" (bei jeder notwendigen Änderung (Beförderung, Versetzung, Gehaltserhöhung) wurden einzelnen MA nach und nach ergänzende Teile aus dem neuen Mustervertrag quasi untergeschoben (mit sanftem Druck alles zusammen zu unterschreiben, bzw. es wurde der Eindruck erweckt, ohne das eine sei das andere nicht zu haben).
- Sind diese einzelvertraglichen Regelungen damit automatisch ungültig (müssen nach Zustimmung des BR zum Muster-Vertrag die schon auf dieser Grundlage unterzeichneten Verträge wiederholt werden?)
- Kann man die Praxis der Personalabteilung unterbinden, positive Vertragsänderungen mit dem neuen Mustervertrag zu verkoppeln? Mit welcher rechtl. Grundlage?
- Würde sich an o.g. etwas ändern, wenn der Mustervertarg nicht tatsächlich immer 1:1 zur Anwendung gekommen ist, sondern leichte individuelle Abweichungen enthält?
Community-Antworten (1)
23.07.2014 um 16:07 Uhr
Der BR hat ja keine erzwingbare Mitbestimmung bei Formulararbeitsverträgen. Er hat ja lediglich ein Recht diese Einzusehen und nach unzulässigen Klauseln oder ähnliches Ausschau zu halten und hier auf den AG entsprechend Einfluss zu nehmen. Der BR kann daher einen starren Arbeitsvertrag nicht erzwingen.
Niemand ist verpflichtet, irgend eine Vertragsänderung zu unterschreiben. Jeder Vertragspartner hat das Recht auf die ursprüngliche Vertragsformulierung zu bestehen. Veränderungen geschehen durch Verhandlungen und gegenseitiger Zustimmung. Da hat der BR vielleicht ein Thema, über das er die AN einmal grundsätzlich informieren sollte.
positive Vertragsänderungen < warum sollte der BR diese verhindern wollen????
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