1. Sind diese einzelvertraglichen Regelungen damit automatisch ungültig (müssen nach Zustimmung des BR zum Muster-Vertrag die schon auf dieser Grundlage unterzeichneten Verträge wiederholt werden?)
2. Kann man die Praxis der Personalabteilung unterbinden, positive Vertragsänderungen mit dem neuen Mustervertrag zu verkoppeln? Mit welcher rechtl. Grundlage?
3. Würde sich an o.g. etwas ändern, wenn der Mustervertarg nicht tatsächlich immer 1:1 zur Anwendung gekommen ist, sondern leichte individuelle Abweichungen enthält?
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