Erstellt am 02.06.2015 um 09:24 Uhr von gironimo
Wende Dich an den Betriebsrat. Hat der der Versetzung zugestimmt?
Ansonsten kann sich ein Arbeitsvertrag auch stillschweigend konkretisieren (z.B. auf eine neue Tätigkeit).
An erster Stelle solltest Du daher erst einmal die angemessene Vergütung verlangen. Dann wirst Du ja sehen, wie der AG reagiert.
Erstellt am 02.06.2015 um 10:39 Uhr von Hoppel
@ flinkerkoelner
Greift denn ein TV? Falls ja, was ist denn darin geregelt?
Es gibt mehr als einen TV, der auch die nur vorübergehende Übernahme von höherwertigen Tätigkeiten mit dem Anspruch auf eine höhere Vergütung geregelt hat.
Erstellt am 02.06.2015 um 15:51 Uhr von flinkerkoelner
Danke schon mal für die antworten, fangen wir mal oben an:
der Betriebsrat wurde nie gefragt
ich habe des öfteren nach Gehaltsanpassung und Vertragsänderung die Geschäftsleitung angesprochen und bin immer wieder vertröstet worden also alles leere Versprechungen
das Unternehmen gehört zur Lebensmittelindustrie und somit zur NGG nur leider wir der TV nicht anerkannt weil das Unternehmen nicht im Arbeitgeberverband ist
Ich mache den Job bzw. denn Posten eigentlich gerne nur bin ich mit mein Latein langsam am Ende und meine eigene Tätigkeit als BR ist jetzt auch schon 5 Jahre her und nicht wirklich mehr auf dem laufenden.
LG Thomas