Erstellt am 09.10.2010 um 21:17 Uhr von neskia
Meinst Du mit Mutterschutz die Elternzeit?
Erstellt am 10.10.2010 um 10:23 Uhr von tirpse
entschuldigung...
ja natürlich,elternzeit.
Erstellt am 10.10.2010 um 18:19 Uhr von neskia
Mit dem Ende der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen, die vor der Elternzeit galten, automatisch wieder auf. Hierzu bedarf es keiner Aufforderungen, besonderer Erklärungen oder Vorankündigungen seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Wurde die Arbeitszeit während der Elternzeit verringert, so gilt mit Ende der Elternzeit wieder automatisch die ursprüngliche Arbeitszeit. [Quelle: wikipedia]
Wenn der AG die Arbeitszeit verlängern will, dann hat er zwei Möglichkeiten:
1. Er einigt sich mit der Kollegin auf eine Vertragsänderung - dann arbeitet sie unter den geänderten Bedingungen weiter. BR muss nur nach §99 unterrichtet werden, wenn die Erhöhung nicht unerheblich ist (in eurem Fall ist dies eher nicht gegeben).
2. Er spricht eine Änderungskündigung aus. Dann ist der BR nach §102 anzuhören. Jetzt nicht den AG darauf aufmerksam machen, dass er das vergessen hat, ansonsten holt er es morgen direkt nach. Hat der AG dies unterlassen, dann sieht es bei der Kündigungsschutzklage eurer Kollegin gut aus.
Nach deinen Infos solltest du der Kollegin raten nichts zu unterschreiben, denn sie hat einen gültigen Arbeitsvertrag und sollte darauf drängen, dass er eingehalten werden soll.
Sollte der AG eine Änderungskündigung ausgesprochen haben, so weißt ihr die Kollegin auf die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage.