Liebe BR- Kolleginnen und Kollegen,
wir sind im Gremium bei folgender Frage uneinig:wenn der einzelne AN seine Wochenarbeitszeit erhöhen möchte (bzw. verringern), vielleicht auch wegen erhöhtem Arbeitsbedarf, ist das dann nicht eine individualrechtliche Entscheidung zwischen AN und AG?
Wir bekommen die Anhörungen zwar immer, sind uns aber nicht einig, ob das dann in der Fromulierung "nach §99 beabsichtigte Vertragsänderung" überhaupt korrekt ist.
Nach §87 Beginn und Ende der AZ für die gesamte Abteilung z.B. ist klar mitbestimmungspfichtig, aber wie ist das bei Einzelpersonen zu sehen? Wir haben uns in dem Punkt wahrscheinlich jetzt selbst "konfus" geredet, deshalb bitte ich um Hilfe. Vielen Dank und Gruß von ClaraFall