Kündigung / Abmahnung
Hallo liebe BR- Kollegen,
ich habe folgenden Fall und brauche mal Eure Hilfe: Ein Azubi aus dem 1. Lehrjahr, steht kurz vor seiner Abmahnung. Wir hatten gerade ein Gespräch mit der Personalleitung und ich gerade noch einmal mit Ihm. Er will die Abmahnung nicht akzeptieren, falls Er eine bekommen sollte, da Er Sie für unrechtes hält. Ist Sie dies auch?
Er hatte an einem Freitag Berufsschule und an dem Tag ein Gesprächstermin bei seiner Fachärztin (11 Uhr). D.h. Er hatte die Berufsschule vorzeitig verlassen. Nun hatte er ein Privatrezept erhalten, mit Krankschreibung für die Berufsschule. Danach ist Er um 13:30 Uhr mit dem Zug nach Berlin gefahren, um Fußball zu schauen und ein Wochenende in der Hauptstadt zu verbringen. Dies findet der AG unmöglich, da Er zum Fußball kann und nicht zur Berufsschule.
Der Azubi meint, dass Er psychische Probleme hat und das Fußballspiel als Erholung sieht.
1.) Bei der privaten Krankmeldung (Krank in der Berufsschule) ist ER dann eigentlich für den ganzen Tag krank geschrieben? 2.) Ob Er nun Krank geschrieben ist für den ganzen Tag oder nicht, kann Er trotzdem nach Berlin fahren, ohne den AG zu informieren?
Ich würde gerne einmal Eure Meinung zu dem Fall hören.
Gruß Hansen
P.S.: Während ich dies gerade ich hier schreibe, hat mit mir die Personalleitung mitgeteilt, dass Sie Anwaltlich prüfen lassen wollen, ob auch eine fristlose Kündigung möglich ist.
Community-Antworten (16)
19.02.2024 um 15:26 Uhr
"Er will die Abmahnung nicht akzeptieren.."-> ob er will oder nicht: die wird ausgesprochen und basta.
"...mit Krankschreibung für die Berufsschule"-> dann ist er für diesen Tag AU geschrieben.
"Danach ist Er um 13:30 Uhr mit dem Zug nach Berlin gefahren, um Fußball zu schauen und ein Wochenende in der Hauptstadt zu verbringen. Dies findet der AG unmöglich, da Er zum Fußball kann und nicht zur Berufsschule."-> ach Gott- was ich alles unmöglich finde....
"Ob Er nun Krank geschrieben ist für den ganzen Tag oder nicht, kann Er trotzdem nach Berlin fahren, ohne den AG zu informieren?"-> er muss den ArbGeb nicht über das informieren, war er außerhalb der ArbZ macht. Er kann auch bei einer AU alles tun, was seiner Genesung nicht im Wege steht. (psychisch sollte ihm das gut getan haben, da Herta ja gegen Magdeburg gewonnen hat)
19.02.2024 um 15:26 Uhr
Eigentlich geht den AG der Grund der AU nichts an. Und AU heißt auch nicht zwangsläufig bettlägerig. Insofern kann er das tun, was seiner Gesundheit gut tut, ohne dem AG gegenüber Rechenschaft ablegen zu müssen.
Aber in diesem Fall wird dem Azubi, um seine Situation zu retten, nichts anderes übrig bleiben als mit offenen Karten zu spielen. Er sollte daher vielleicht als erstes das Gespräch mit dem AG suchen, vielleicht ist er lediglich von einem falschen Krankheitsbild ausgegangen.
Weist man ihm eine vorgetäuschte AU nach, kann sogar eine fristlose Kündigung die Folge sein. Mindestens eine Abmahnung wäre gerechtfertigt, wenn er durch den Fußball-Ausflug fahrlässig seine Genesung gefährdet. Wie verhältnismäßig dann der jeweilige arbeitsrechtliche Schritt wäre, müsste dann ein Fachanwalt beurteilen.
Wenn er aber nachweislich psychisch krank ist, und der Therapeut oder Facharzt rät ihm ausdrücklich zu sozialen Kontakten, kann das anders aussehen. Aber vorsicht: eine psychische Erkrankung ist eher ein langwieriges Problem und kein Problem von einem einzelnen Freitag. Hier wird man im Zweifel dann versuchen, die Glaubwürdigkeit zu beurteilen.
An Stelle des Azubis würde ich einen Fachanwalt aufsuchen und ihm gegenüber offen die Karten auf den Tisch legen. Man kann bei einer Abmahnung selten pauschal sagen, ob das Akzeptieren einer Abmahnung besser ist, ob man lieber eine Gegendarstellung zur Personalakte legen lässt oder ob man sich direkt juristisch dagegen vorgeht.
19.02.2024 um 15:32 Uhr
Wenn der Azubi auch am selben Tag dem AG gemeldet hat das er krank geschrieben ist, ist ihm nicht vor zu werfen. Krank heißt ja nicht gleich das Bett hüten oder nur zu hause bleiben. Während einer Krankschreibung kann man alles machen was der Gesundung nicht im Wege steht. Und ich kann mir nicht vorstellen das ein AG oder ein Anwalt das im vorliegendem Fall beurteilen kann. Sollte eine Kündigung sollte der Azubi Kündigungsschutzklage einreichen.. Eine Abmahnung könnte hier nur aus dem Grund erfolgen sollte der Azubi seiner Anzeigepflicht, sprich den AG nicht umgehend über die Krankmeldung informiert haben, nicht nach gekommen ist. Das müsste dann aber auch si in der Abmahnung drin stehen.
19.02.2024 um 16:16 Uhr
Die Abmahnung kann der Azubi sofern sie ungerechtfertigt ist auch auf dem Klageweg entfernen lassen. Ob das aber in seinem Fall Sinn macht möchte ich mal bezweifeln. Falls es zu einer Kündigung kommt und gegen die Kündigung vorgegangen wird kommt die Abmahnung sowieso wieder auf den Prüfstand.
Wichtig noch falls es zu einer Kündigung komm, die ich am Rande gesagt mal für sowas von rechtswidrig halte sofern die Angaben so stimmen, gibt es bei vielen Branchen einen Schlichtungsausschuss der bei der Industrie und Hadelskammer oder bei der Handwerksinnung angesiedelt ist der vor dem Gericht angerufen werden mehr muss.
§111 Abs 2 ArbGG
19.02.2024 um 16:47 Uhr
"(psychisch sollte ihm das gut getan haben, da Herta ja gegen Magdeburg gewonnen hat)"
Und wenn er Magdeburg-Fan ist?
19.02.2024 um 16:51 Uhr
Erstmal hat der Azubi gelernt, dass er den Ball flachhält und vielleicht nicht öffentlich kommuniziert, was er während seiner Arbeitsunfähigkeit so treibt. So reagieren ja nicht wenige Arbeitgeber - der Azubi hat "krank gemacht" um zum Fußball zu gehen, sofort fristlos entlassen!!!111
Jetzt ist die Frage, ob sich der Arbeitnehmer (Azubi) genesungswidrig verhalten hat. Da sich die Genesungswidrigkeit dieser Freizeitaktivität nicht "aufdrängt", würde er in einem Prozess schlechte Karten haben.
Vielleicht hilft es, wenn sich AN, AG und BR einfach noch in Ruhe zusammensetzen, bevor man vor Gericht zieht. Das darf der BR dem AG auch gerne so sagen.
20.02.2024 um 07:46 Uhr
Ich finde auch, dass er den Ball sehr, sehr flach halten soll.
@Hansen Mal ne Verständnisfrage: Wann wäre Ende der Berufsschule gewesen? War der Zug schon gebucht? Wenn ja, dann die nächste Frage Frage: Oder war es ein flexibles oder umbuchbares Ticket? Wenn dieses alles vorliegt, dann kann es aber ganz anders aussehen... Ist er alleine gefahren? Oder mit mehreren?
Sorry, da muss man genau hinschauen.
20.02.2024 um 08:19 Uhr
Sehr üble Geschichte, dieses Verhalten ist nicht hinnehmbar, dazu noch im 1. Lehrjahr. Klarer Fall für eine Abmahnung, wo kommen wir dahin, dass kranke Personen zum Fußball schauen gehen können.
Ich gehe auch davon aus, dass man nicht spontan zum Fußball fährt, sondern, dass dies bereits im Vorfeld gebucht wurde, kann man anhand der Tickets alkes nachvollziehen.
Sollte man sich noch innerhalb der Probezeit befinden, bitte kündigen, hier zieht man sich einen sehr seltsamen MA heran, mit dem der AG keine Freude haben wird.
20.02.2024 um 08:49 Uhr
Hallo,
er ist in der Gruppe gefahren. In seiner Abteilung war aber bekannt gewesen, dass Er zum Fußball fährt und am nächsten Tag einen freien Tag hat. Sein Gespräch bei der Ärztin war um 11 Uhr, die Abfahrt des Zuges um 13:28 Uhr.
Ich denke, dass Er nur den Arzttermin so gesetzt hat, damit Er zum Fußball fahren kann, aber dies zu beweisen ist nicht meine Aufgabe. In dem Fall ist der AG in der Beweispflicht. Das sollte schwierig sein. Um 14 Uhr weiß ich mehr, da haben wir das nächste Gespräch mit der Personalleitung und dann werden Sie berichten, was Sie nun mit dem Azubi vorhaben. Von Ermahnung über Abmahnung, bis zur Kündigung, ist alles drin.
Der Azubi wird bei einer Kündigung aber Rechtsmittel einsetzen. Dies hatte Er schon so berichtet.
Gruß Hansen
20.02.2024 um 09:06 Uhr
Kann man sich nicht nur einfach auf die Frage konzentrieren @rtjum?
20.02.2024 um 09:08 Uhr
"Kann man sich nicht nur einfach auf die Frage konzentrieren @rtjum?" ich denke ein Hinweis auf solcher Verhalten sollte man dem Threadersteller geben, ansonsten gebe ich Dir Recht
20.02.2024 um 09:14 Uhr
19.02.2024 um 15:47 Uhr von RudiRadeberger-> ??????
20.02.2024 um 12:04 Uhr
@Admin. Was war denn jetzt an der Antwort vom 20.02.2024 um 08:12 Uhr nicht i.O.? Jetzt werdet selbst ihr total affig!!!
20.02.2024 um 12:10 Uhr
xyz_69 ist ein Troll, seine Antworten kannst du ruhig ignorieren.
20.02.2024 um 18:48 Uhr
Dummerhund --> Dumnerhund xyz68 --> xyz_68
Also langsam nervt's hier mit der Trollerei.
Gibt's hier keine anderen Methoden als halbherzig zwischen Tür und Angel irgendwelche Beiträge zu löschen? Hier werden regelmäßig Threads durch so einen Mist zerstört.
21.02.2024 um 08:54 Uhr
Hallo,
gibt es bessere Foren?
Gruß Hansen
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