Erstellt am 19.02.2024 um 14:26 Uhr von takkus
"Er will die Abmahnung nicht akzeptieren.."-> ob er will oder nicht: die wird ausgesprochen und basta.
"...mit Krankschreibung für die Berufsschule"-> dann ist er für diesen Tag AU geschrieben.
"Danach ist Er um 13:30 Uhr mit dem Zug nach Berlin gefahren, um Fußball zu schauen und ein Wochenende in der Hauptstadt zu verbringen. Dies findet der AG unmöglich, da Er zum Fußball kann und nicht zur Berufsschule."-> ach Gott- was ich alles unmöglich finde....
"Ob Er nun Krank geschrieben ist für den ganzen Tag oder nicht, kann Er trotzdem nach Berlin fahren, ohne den AG zu informieren?"-> er muss den ArbGeb nicht über das informieren, war er außerhalb der ArbZ macht. Er kann auch bei einer AU alles tun, was seiner Genesung nicht im Wege steht. (psychisch sollte ihm das gut getan haben, da Herta ja gegen Magdeburg gewonnen hat)
Erstellt am 19.02.2024 um 14:26 Uhr von Muschelschubser
Eigentlich geht den AG der Grund der AU nichts an. Und AU heißt auch nicht zwangsläufig bettlägerig. Insofern kann er das tun, was seiner Gesundheit gut tut, ohne dem AG gegenüber Rechenschaft ablegen zu müssen.
Aber in diesem Fall wird dem Azubi, um seine Situation zu retten, nichts anderes übrig bleiben als mit offenen Karten zu spielen. Er sollte daher vielleicht als erstes das Gespräch mit dem AG suchen, vielleicht ist er lediglich von einem falschen Krankheitsbild ausgegangen.
Weist man ihm eine vorgetäuschte AU nach, kann sogar eine fristlose Kündigung die Folge sein. Mindestens eine Abmahnung wäre gerechtfertigt, wenn er durch den Fußball-Ausflug fahrlässig seine Genesung gefährdet. Wie verhältnismäßig dann der jeweilige arbeitsrechtliche Schritt wäre, müsste dann ein Fachanwalt beurteilen.
Wenn er aber nachweislich psychisch krank ist, und der Therapeut oder Facharzt rät ihm ausdrücklich zu sozialen Kontakten, kann das anders aussehen. Aber vorsicht: eine psychische Erkrankung ist eher ein langwieriges Problem und kein Problem von einem einzelnen Freitag. Hier wird man im Zweifel dann versuchen, die Glaubwürdigkeit zu beurteilen.
An Stelle des Azubis würde ich einen Fachanwalt aufsuchen und ihm gegenüber offen die Karten auf den Tisch legen. Man kann bei einer Abmahnung selten pauschal sagen, ob das Akzeptieren einer Abmahnung besser ist, ob man lieber eine Gegendarstellung zur Personalakte legen lässt oder ob man sich direkt juristisch dagegen vorgeht.
Erstellt am 19.02.2024 um 14:32 Uhr von Dummerhund
Wenn der Azubi auch am selben Tag dem AG gemeldet hat das er krank geschrieben ist, ist ihm nicht vor zu werfen. Krank heißt ja nicht gleich das Bett hüten oder nur zu hause bleiben. Während einer Krankschreibung kann man alles machen was der Gesundung nicht im Wege steht. Und ich kann mir nicht vorstellen das ein AG oder ein Anwalt das im vorliegendem Fall beurteilen kann. Sollte eine Kündigung sollte der Azubi Kündigungsschutzklage einreichen..
Eine Abmahnung könnte hier nur aus dem Grund erfolgen sollte der Azubi seiner Anzeigepflicht, sprich den AG nicht umgehend über die Krankmeldung informiert haben, nicht nach gekommen ist. Das müsste dann aber auch si in der Abmahnung drin stehen.
Erstellt am 19.02.2024 um 15:16 Uhr von Meph1977
Die Abmahnung kann der Azubi sofern sie ungerechtfertigt ist auch auf dem Klageweg entfernen lassen. Ob das aber in seinem Fall Sinn macht möchte ich mal bezweifeln. Falls es zu einer Kündigung kommt und gegen die Kündigung vorgegangen wird kommt die Abmahnung sowieso wieder auf den Prüfstand.
Wichtig noch falls es zu einer Kündigung komm, die ich am Rande gesagt mal für sowas von rechtswidrig halte sofern die Angaben so stimmen, gibt es bei vielen Branchen einen Schlichtungsausschuss der bei der Industrie und Hadelskammer oder bei der Handwerksinnung angesiedelt ist der vor dem Gericht angerufen werden mehr muss.
§111 Abs 2 ArbGG
Erstellt am 19.02.2024 um 15:47 Uhr von RudiRadeberger
"(psychisch sollte ihm das gut getan haben, da Herta ja gegen Magdeburg gewonnen hat)"
Und wenn er Magdeburg-Fan ist?
Erstellt am 19.02.2024 um 15:51 Uhr von GabrielBischoff
Erstmal hat der Azubi gelernt, dass er den Ball flachhält und vielleicht nicht öffentlich kommuniziert, was er während seiner Arbeitsunfähigkeit so treibt. So reagieren ja nicht wenige Arbeitgeber - der Azubi hat "krank gemacht" um zum Fußball zu gehen, sofort fristlos entlassen!!!111
Jetzt ist die Frage, ob sich der Arbeitnehmer (Azubi) genesungswidrig verhalten hat. Da sich die Genesungswidrigkeit dieser Freizeitaktivität nicht "aufdrängt", würde er in einem Prozess schlechte Karten haben.
Vielleicht hilft es, wenn sich AN, AG und BR einfach noch in Ruhe zusammensetzen, bevor man vor Gericht zieht. Das darf der BR dem AG auch gerne so sagen.
Erstellt am 20.02.2024 um 06:46 Uhr von Erbsenzähler
Ich finde auch, dass er den Ball sehr, sehr flach halten soll.
@Hansen
Mal ne Verständnisfrage:
Wann wäre Ende der Berufsschule gewesen?
War der Zug schon gebucht? Wenn ja, dann die nächste Frage Frage:
Oder war es ein flexibles oder umbuchbares Ticket?
Wenn dieses alles vorliegt, dann kann es aber ganz anders aussehen...
Ist er alleine gefahren? Oder mit mehreren?
Sorry, da muss man genau hinschauen.
Erstellt am 20.02.2024 um 07:19 Uhr von xyz_69
Sehr üble Geschichte, dieses Verhalten ist nicht hinnehmbar, dazu noch im 1. Lehrjahr. Klarer Fall für eine Abmahnung, wo kommen wir dahin, dass kranke Personen zum Fußball schauen gehen können.
Ich gehe auch davon aus, dass man nicht spontan zum Fußball fährt, sondern, dass dies bereits im Vorfeld gebucht wurde, kann man anhand der Tickets alkes nachvollziehen.
Sollte man sich noch innerhalb der Probezeit befinden, bitte kündigen, hier zieht man sich einen sehr seltsamen MA heran, mit dem der AG keine Freude haben wird.
Erstellt am 20.02.2024 um 07:30 Uhr von rtjum
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 20.02.2024 um 08:06 Uhr von GabrieIBischoff
Kann man sich nicht nur einfach auf die Frage konzentrieren @rtjum?
Erstellt am 20.02.2024 um 08:08 Uhr von rtjum
"Kann man sich nicht nur einfach auf die Frage konzentrieren @rtjum?"
ich denke ein Hinweis auf solcher Verhalten sollte man dem Threadersteller geben, ansonsten gebe ich Dir Recht
Erstellt am 20.02.2024 um 08:12 Uhr von takkus
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 20.02.2024 um 08:14 Uhr von takkus
19.02.2024 um 15:47 Uhr von RudiRadeberger-> 🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Erstellt am 20.02.2024 um 11:04 Uhr von takkus
@Admin. Was war denn jetzt an der Antwort vom 20.02.2024 um 08:12 Uhr nicht i.O.? Jetzt werdet selbst ihr total affig!!!
Erstellt am 20.02.2024 um 17:48 Uhr von Muschelschubser
Dummerhund --> Dumnerhund
xyz68 --> xyz_68
Also langsam nervt's hier mit der Trollerei.
Gibt's hier keine anderen Methoden als halbherzig zwischen Tür und Angel irgendwelche Beiträge zu löschen? Hier werden regelmäßig Threads durch so einen Mist zerstört.