guten Abend :-)

wir haben heute eine ordentliche Kündigung auf den Tisch bekommen. Begründung ist "Schlechtleistung". Es wurde konkret benannt mit allem Drum und Dran. Jedoch - und hier ist der Fehler - gab es keine Abmahnung. Kann ich als BR der Kündigung aus dem Grund widersprechen, dass die Schlechtleistung nicht abgemahnt wurde oder muss ich mir zu den erschöpfenden Punkten aus dem § 102 was einfallen lassen?