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Abmahnung und Kündigung

S
Schnuffi
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Produktionsbetrieb. Ein MA hat schon mehrmals Abmahnungen bekommen schriftl. sowie auch mündlich. Nun hat er heute wieder einen großen Produktionsfehler begangen. Jetzt steht sein Job auf dem Spiel? Wer kann mit Ratschlägen weiter helfen!

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Community-Antworten (5)

R
rkoch

26.05.2011 um 11:54 Uhr

Wir sind alle nur Menschen, damit sind Fehler in der Arbeitsausführung nie auszuschließen. Insofern berechtigt bestenfalls grobes Fehlverhalten (Absicht oder beharrliches wiederholen ein und desselben Fehlers oder eine extrem hohe Fehlerhäufigkeit) eine Kündigung... Und die Abmahnung ist ja nunmal der Hinweis auf ein potentiell kündigungswürdiges Fehlverhalten mit Androhung der Kündigung für den Wiederholungsfall. Was Du unter GROSSER Produktionsfehler verstehst weiß ich nicht. Aber wenn der AG z.B. in der Serienfertigung regelmäßige Qualitätsprüfungen unterläßt (mit der Argumentation: ich erwarte 0% Fehlerquote) und deshalb eine ganze Charge den Bach runter geht ist das sein Problem, nicht das des AN.... Natürlich kann es sein das je nach konkreter Situation ein ArbG auch mal erkennt das der AN den Bogen überspannt hat, aber es kann auch so ausgehen das das ArbG den schwarzen Peter dem AG zuschiebt, vor allem wenn dieser keinerlei eigene Initiative gezeigt hat die Produktionsmängel abzustellen, z.B. durch Schulung des MA oder eben durch eine striktere Kontrolle sondern einfach nur Abmahnungen erteilt ....

Insofern: Weitere Abmahnung kassieren und einfach den Fehler nicht nochmal machen oder Kündigung als BR soweit möglich (§102) widersprechen, auf jeden Fall Bedenken anmelden das die Kündigung unverhältnismäßig ist (evtl. Argumentation das der AG nicht versucht hat den Fehler selbst abzustellen) und als AN die Kündigung anfechten.....

Was soll man sonst schon tun?

K
Kölner

26.05.2011 um 12:29 Uhr

@rkoch Ich würde ja als BR dem AN zur Überlegung geben, den BR einzuschalten mit einer Beschwerde - gerade dann, wenn es unaufhörlich Abmahnungen hagelt, wäre das ein Weg, der ein § 102 BetrVG-Verfahren ggf. erfolgreicher gestalten könnte.

N
neskia

26.05.2011 um 14:06 Uhr

Ich kann nicht erkennen, wofür es in der Vergangenheit Abmahnungen gab. Kann auch für ganz anders gelagerte Fälle gewesen sein.

R
rkoch

26.05.2011 um 14:49 Uhr

@ neskia

aus der Wortwahl "wieder einen Produktionsfehler begangen" schließe ich das die bisherigen Abmahnungen wohl in die selbe Richtung gezielt haben....

@Kölner Die Idee find ich gar nicht schlecht. Werd ich mir merken. Bei uns gab es auch so einen Fall von Abmahnungsketten wegen Schlechtleistung.... Wir haben das Problem anders gelöst: In unserem Fall wurden die "Schlechtleistungen" im Prinzip durch Befragung der anderen MA ermittelt (eine tatsächlich messbare Schlechtleistung in relevanter Höhe gab es nicht) und wir haben einfach die MA gebeten sich darüber Gedanken zu machen ob sie die GF dabei unterstützen wollen einen MA zu kündigen.... Darauf hörten die Anfeindungen schlagartig auf und das Thema war vom Tisch.

W
wölfchen

26.05.2011 um 18:54 Uhr

@rkoch, auch eine gute Idee - muss ich mir merken . . .

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