Erstellt am 26.05.2011 um 09:54 Uhr von rkoch
Wir sind alle nur Menschen, damit sind Fehler in der Arbeitsausführung nie auszuschließen. Insofern berechtigt bestenfalls grobes Fehlverhalten (Absicht oder beharrliches wiederholen ein und desselben Fehlers oder eine extrem hohe Fehlerhäufigkeit) eine Kündigung... Und die Abmahnung ist ja nunmal der Hinweis auf ein potentiell kündigungswürdiges Fehlverhalten mit Androhung der Kündigung für den Wiederholungsfall. Was Du unter GROSSER Produktionsfehler verstehst weiß ich nicht. Aber wenn der AG z.B. in der Serienfertigung regelmäßige Qualitätsprüfungen unterläßt (mit der Argumentation: ich erwarte 0% Fehlerquote) und deshalb eine ganze Charge den Bach runter geht ist das sein Problem, nicht das des AN....
Natürlich kann es sein das je nach konkreter Situation ein ArbG auch mal erkennt das der AN den Bogen überspannt hat, aber es kann auch so ausgehen das das ArbG den schwarzen Peter dem AG zuschiebt, vor allem wenn dieser keinerlei eigene Initiative gezeigt hat die Produktionsmängel abzustellen, z.B. durch Schulung des MA oder eben durch eine striktere Kontrolle sondern einfach nur Abmahnungen erteilt ....
Insofern:
Weitere Abmahnung kassieren und einfach den Fehler nicht nochmal machen
oder
Kündigung als BR soweit möglich (§102) widersprechen, auf jeden Fall Bedenken anmelden das die Kündigung unverhältnismäßig ist (evtl. Argumentation das der AG nicht versucht hat den Fehler selbst abzustellen) und als AN die Kündigung anfechten.....
Was soll man sonst schon tun?
Erstellt am 26.05.2011 um 10:29 Uhr von Kölner
@rkoch
Ich würde ja als BR dem AN zur Überlegung geben, den BR einzuschalten mit einer Beschwerde - gerade dann, wenn es unaufhörlich Abmahnungen hagelt, wäre das ein Weg, der ein § 102 BetrVG-Verfahren ggf. erfolgreicher gestalten könnte.
Erstellt am 26.05.2011 um 12:06 Uhr von neskia
Ich kann nicht erkennen, wofür es in der Vergangenheit Abmahnungen gab. Kann auch für ganz anders gelagerte Fälle gewesen sein.
Erstellt am 26.05.2011 um 12:49 Uhr von rkoch
@ neskia
aus der Wortwahl "wieder einen Produktionsfehler begangen" schließe ich das die bisherigen Abmahnungen wohl in die selbe Richtung gezielt haben....
@Kölner
Die Idee find ich gar nicht schlecht. Werd ich mir merken. Bei uns gab es auch so einen Fall von Abmahnungsketten wegen Schlechtleistung....
Wir haben das Problem anders gelöst: In unserem Fall wurden die "Schlechtleistungen" im Prinzip durch Befragung der anderen MA ermittelt (eine tatsächlich messbare Schlechtleistung in relevanter Höhe gab es nicht) und wir haben einfach die MA gebeten sich darüber Gedanken zu machen ob sie die GF dabei unterstützen wollen einen MA zu kündigen.... Darauf hörten die Anfeindungen schlagartig auf und das Thema war vom Tisch.
Erstellt am 26.05.2011 um 16:54 Uhr von wölfchen
@rkoch,
auch eine gute Idee - muss ich mir merken . . .