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nicht zustellbare Abmahnung / Kündigung

B
brsieben
Jan 2018 bearbeitet

Das weiß bestimmt einer von Euch, dann muss ich nicht so lange rumsuchen ;o)):

Ein MA war zunächst 2 Wochen krank (ordentlich mit ärztlicher Bescheinigung), blieb dann in der dritten Woche unentschuldigt der Arbeit fern. Der Personalchef versuchte zunächst, ihm eine Abmahnung zuzustellen. Dabei wurde klar, dass der Kollege an der angegebenen Adresse nicht wohnt. Seine Bewährungshelferin kennt auch keine aktuelle Anschrift. Handy: abgemeldet. Email: kommt zurück. Ein Nachbar will ihn gestern in der Innenstadt an einem bekannten Junkie-Treffpunkt gesehen haben. Inzwischen ist der AG so angesäuert (auch weil das nicht der erste Klops ist, den der Kollege bringt), dass er nicht abmahnen, sondern gleich kündigen will. Nur: Wie macht er das, wenn der Betroffene abgetaucht ist? Zweite Frage: Wie stellt man sich als BR dazu? Wenn der Mann seinen Job verliert, landet er wieder genau da, wo wir ihn her haben: auf der Straße oder im Knast (wahrscheinlich in dieser Reihenfolge). Andererseits hat er Kollegen, die dauernd für ihn einspringen müssen und auch schutzwürdig sind...

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Community-Antworten (16)

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kunzundhinz

24.02.2012 um 12:10 Uhr

Hier hat doch offenbar NUR der AG erst einmal Probleme, seit wann kümmert sich der BR darum? Es ist doch einzig das Problem des AG seine Schreiben rechtssicher an den Empfänger zu bringen. Man kann den Eindruck gewinnen, dass Du als BR den Koll. loswerden möchtest.

Also, BR wäre es Deine Aufgabe nun, dafür Sorge zu tragen, dass die anderen Koll. / AN nicht darunter leiden. Also der AG nicht diese zusätzlich belastet.

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Petrus

24.02.2012 um 12:10 Uhr

Siehe §§130, 132 BGB - amtliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.

A
Aidan

24.02.2012 um 12:11 Uhr

Da ihr im Moment nur wisst, dass ihr nichts wisst, wäre meiner Meinung nach der erste Schritt eine Vermisstenanzeige bei der Polizei.

Eine angedachte fristlose(?) verhaltensbedingte Kündigung muss begründet werden und der Grund muss zutreffen. Es weiss aber niemand, was hier tatsächlich los ist, so funktioniert das erstmal nicht. Der AG ist allerdings nicht verpflichtet bei unentschuldigtem Fehlen den Lohn oder das Gehalt weiter zu zahlen. Vielleicht kann der AG so erstmal auf die Kündigung verzichten bis die Ursache geklärt ist? Vielleicht liegt er ja komatös in einem Krankenhaus und kann sich garnicht melden? Vielleicht könnte man seine Krankenkasse kontaktieren?

Ich hoffe, dass sich die Sache schnellstmöglich aufklärt.

B
brsieben

24.02.2012 um 12:19 Uhr

an kunzundhinz

Du bist, das beobachte ich in diesem Forum schon eine Weile, zwar juristisch auf Zack, aber auch immer sehr schnell dabei, andere zu verdächtigen. Nein, es geht uns nicht darum, den Kollegen loszuwerden. Wir unterstützen ihn seit Langem und haben, glaub's mir, schon einiges durch mit ihm - nicht nur in der Firma. Meine Frage war eher "akademischer" Art: Ist ein MA, dem die Kündigung nicht zugestellt werden kann, für immer und ewig MA der Firma?

K
kunzundhinz

24.02.2012 um 12:46 Uhr

Wenn ich hier den falschen Eindruck gewonnen habe, sorry, aber es lag an dem von Dir Geschriebenen.

Bleibt also die Frage, wieso macht sich der BR die Gedanlen/Probleme des AG hier zu eigen????

PS: Danke für die Anerkennung, doch auch ich weiß vieles nicht doch ich versuche Lücken zu schließen durch sehr viel lesen.

L
Lernender

24.02.2012 um 12:53 Uhr

@brsieben

schau mal hier.

BAG, Az.: 2 ARZ 366/04

Arbeitnehmer tragen auch Verantwortung für sich selbst, bei einem ausgeprägten Helfersyndrom wie es Betriebsräte oft haben ( ich auch ) schwer zu akzeptieren.

B
brsieben

24.02.2012 um 12:59 Uhr

Bleibt also die Frage, wieso macht sich der BR die Gedanlen/Probleme des AG hier zu eigen????

Wieso nicht? Ist manchmal ganz nützlich, in die Position der Gegenseite zu schlüpfen. Ich kann mein Handeln doch besser planen, wenn ich durchgespielt habe, was vom anderen kommen könnte?

@aidan Vermisstenanzeige klingt gut. Werde ich gleich ins Gremium bringen. Krankenhäuser haben wir schon abgefragt. Dürfte die Krankenkasse dem AG Auskunft über den Aufenthalt geben? Z.B. wenn er in der Psychiatrie wäre? Datenschutz?

B
blackseven

24.02.2012 um 13:18 Uhr

Ist der Aufenthaltsort eines Arbeitnehmers unbekannt, kommt eine öffentliche Zustellung nach § 132 Abs. 2 BGB in Betracht. Zuständig ist hierfür das Amtsgericht. Die Kündigung gilt in diesem Fall als zugestellt, wenn seit dem Aushang des Kündigungsschreibens an der Gerichtstafel zwei Wochen verstrichen sind (§§ 185 ff. ZPO).

K
kunzundhinz

24.02.2012 um 13:41 Uhr

brsieben

.....Bleibt also die Frage, wieso macht sich der BR die Gedanlen/Probleme des AG hier zu eigen????

Wieso nicht? Ist manchmal ganz nützlich, in die Position der Gegenseite zu schlüpfen. Ich kann mein Handeln doch besser planen, wenn ich durchgespielt habe, was vom anderen kommen könnte?

Ja, dass ich ja nicht falsch, doch hier geht es doch darum, dass der AG Probleme hat Schreiben loszuwerden, also kein Grund des BR hier sich die Gedankend es AG zu machen. Der BR wartet ab bis hier die MB gefordert ist und handelt dan.

G
gironimo

24.02.2012 um 16:22 Uhr

Wie stellt man sich als BR dazu? Wenn der Mann seinen Job verliert, landet er wieder genau da, wo wir ihn her haben: auf der Straße oder im Knast <

Wenn Ihr dem Kollegen aus diesem Grund helfen wollt, solltet Ihr das Problem vielleicht in einem gemeinsamen Gespräch zwischen AG, Bewährungshelfer und BR erörtern und nach möglichen Lösungen suchen. Und natürlich bevor die Anhörung zur Kündigung beim BR auf dem Tisch liegt. Regt doch mal so ein Gespräch an.

P
Peanuts

24.02.2012 um 17:16 Uhr

""Vermisstenanzeige klingt gut. Werde ich gleich ins Gremium bringen."

Wenn der Kollege noch unter Bewährung steht und man eine Vermisstenanzeige aufgibt, weil letzter Wohnsitz nicht mehr existiert und die Bewährungshelferin auch keine aktuelle Anschrift hat ... prima Idee, wenn dem Kollegen der Arbeitsplatz im Betrieb tatsächlich erhalten werden soll ...

Jede Bewährungsstrafe beinhaltet die Verpflichtung, einen Wohnortwechsel mitteilen zu MÜSSEN!

Warum lässt man als BR nicht einfach die ganze Sache laufen? Wenn ihr Euch für diesen Kollegen schon so sehr eingesetzt habt, finde ich´s schon bemerkenswert, dass sich der Kollege nicht aktiv bei Euch meldet!

"Dürfte die Krankenkasse dem AG Auskunft über den Aufenthalt geben? Z.B. wenn er in der Psychiatrie wäre? "

Mit Sicherheit nicht!

"Krankenhäuser haben wir schon abgefragt."

Und die haben unberechtigten Nachfragern bereitwillig zuverlässige Auskünfte erteilt???

I
Irmgard

24.02.2012 um 23:01 Uhr

Auch ein BR kommt an den Punkt wo er einfach mal nichts mehr machen sollte!!

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rainerw

25.02.2012 um 01:23 Uhr

Es ist nicht Grundsätzlich verkehrt wenn ein BR sich rechtzeitig mit solch einer Thematik auseinandersetzt, denn selbst wenn ein AN straffällig oder erneut straffällig geworden ist, kann der AG ihn nicht so mir nichts dir nichts kündigen. Wie im fölgenden Link beschrieben. http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2870/Der-einmal-aus-dem-Blechnapf-frisst/

P
Puppekopp

25.02.2012 um 01:51 Uhr

Wenn ein BR sich als Privatdetective betätigt, Vermisstenanzeigen aufgibt und Nachbarn befragt, geht es eindeutig zu weit!

R
rainerw

25.02.2012 um 01:59 Uhr

....oder aber der BR kommt dahin zurück wie es in den ersten Zeiten gewesen ist. Ist immer alles verkehrt was nicht auf einer geraden Linie von Punkt A nach Punkt d liegt. Nur mal rein hypothetisch.

P
Puppekopp

25.02.2012 um 02:09 Uhr

Das hat nichts von geradlinigkeit, somdern eher etwas von distanzlosigkeit. Nur rein faktisch.

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