Erstellt am 22.02.2019 um 12:50 Uhr von Pickel
Der BR braucht überhaupt nicht über die Frage zu entscheiden sondern sollte abwarten was die GL beschließt und das dann prüfen.
Erstellt am 22.02.2019 um 12:52 Uhr von Hansen
Hallo,
das stimmt und werden wir auch so machen.
Nur mich würde wirklich einmal interessieren, wie Ihr persönlich entscheiden würde, wenn wir eine Kündigung von beiden Parteien auf dem Tisch hätten.
Gruss Hansen
Erstellt am 22.02.2019 um 13:06 Uhr von wdliss
Warum wurde denn die Kamera dort versteckt?
Es gibt selbstverständlich eine Reihe von Dingen die man zusätzlich berücksichtigen sollte aber davon ausgehend, dass das der einzige Vorwurf an die beiden ist würde ich definitiv Bedenken äußern bzw. Widersprechen.
Erstellt am 22.02.2019 um 13:07 Uhr von rtjum
habt ihr die Aufzeichnungen gesehen?
Was ist wenn Tresenkraft A das gar nicht mit bekommt eben weil sie alleine ist oder evtl gutgläubiger als andere?
sind andere Tresenkräfte denn auch alleine?
Wieso überhaupt habt ihr der Kamera zugestimmt?
Erstellt am 22.02.2019 um 13:34 Uhr von celestro
"Nur mich würde wirklich einmal interessieren, wie Ihr persönlich entscheiden würde, wenn wir eine Kündigung von beiden Parteien auf dem Tisch hätten."
Das könnte ich Dir höchstens sagen, wenn ich die Kündigung auf dem Tisch liegen hätte. Denn meine "Entscheidung" würde sich aus der Sichtung der Dokumente ergeben, die mir der AG vorlegt.
Das kann von Widerspruch, über "Zeit zur Stellungnahme verstreichen lassen" bis zu "der Kündigung zustimmen" praktisch alles sein. Je nachdem halt ...
Erstellt am 22.02.2019 um 13:43 Uhr von UdoWoe
Hallo Hansen,
ich würde auch, so wie von Pickel vorgeschlagen erst einmal abwarten was die GL daraus macht.
Ihr habt ja die Zustimmung zur Videoüberwachung gegeben (so habe ich das zumindest verstanden). Somit sollte ihr ja auch informiert sein warum und wieso. Gegen wen das ganze gerichtet ist bzw. welcher Verdacht vorliegt.
Bei Tresen Kraft A ist es wie rtjum geschrieben hat. Hat diese überhaupt etwas mitbekommen? Hat Sie das geduldet? Warum räumt Sie die Tresen alleine ein? Wie ich das verstehe ist das wohl nicht der Normalfall. Nach meiner ganz persönlichen Ansicht und den wenigen Informationen wird ihr nichts passieren (wie gesagt, mein persönliche Ansicht).
Aber wartet ab was die GL daraus macht. Leider (oder je wie man das sieht) sind nachgewiesene Diebstähle ein Kündigungsgrund (Siehe Kündigung der Discounter-Mitarbeiterin die einen Bon eingelöst hat, ein zweiter Fall wo jemand ein Brötchen gegessen hat welches für Kunden gedacht war).
Schwierig.
Wartet ab und schaut euch auf jeden Fall einer Anhörung die Videos an.
Erstellt am 22.02.2019 um 14:41 Uhr von hansimglueck
Der BR ist nicht dazu da und auch gar nicht in der Lage, eine "Bewertung der Lage" als vorgelagerte Gerichtsinstanz durchzuführen.. Ihr solltet euch nur fragen (wenn es dazu kommt), was gegen eine Kündigung spricht und das in euren Bedenken äußern.
Erstellt am 22.02.2019 um 16:02 Uhr von Hansen
Hallo,
natürlich möchte ich nicht Gerichtsinstanz spielen und ich habe auch die Kollegin aus Berlin im Kopf, die wegen einem Kassenbon Ihren Job verloren hat.
Übrigens hat die Kollegin dies mitbekommen, dass der Kollege sich einen Kaffee genommen hatte.
In der einen Aufnahme, macht Sie Ihm diesen sogar von alleine.
In dem anderen Fall ist der Tresen, wegen Warenanlieferung, gerade für 15 Min. nicht besetzt und der Kollege B, zieht sich seinen Kaffee ganz alleine und geht wieder.
Gruss Hansen
Erstellt am 22.02.2019 um 16:09 Uhr von celestro
Wie wird denn die Bezahlung geregelt ? Ich kenne nur Automaten, wo man zuerst Geld einwerfen muß. :-D
Erstellt am 22.02.2019 um 16:13 Uhr von Hansen
Hallo,
bei dem Automat ist es so, das nur das Personal (Tresen Kraft) den Kaffee ziehen darf und der Kunde im Vorwege bezahlt.
Personal kauft normalerweise diesen nicht, da wir ein Kantine haben, wo es Kaffee für 0,20 Euro gibt.
Ich vermute, dass die Kollegin nichts sagt, um die Freundschaft zu erhalten, aber auf Firmenkosten.
Gruss Hansen
Erstellt am 22.02.2019 um 16:35 Uhr von EDDFBR
Moin,
gibt es denn eine Anweisung des Arbeitgebers, dass dieser Kaffee nicht von Mitarbeitern konsumiert werden darf bzw. in solchen Fällen zu bezahlen ist? Wie lange wird dieses Verhalten (falls bekannt) durch den Arbeitgeber bereits hingenommen? Ggf. ist hier eine betriebliche Übung entstanden. Zumindest prüfen sollte man das mal, und eventuell analog zu geduldeter privater Internetnutzung an Arbeitsplätzen behandeln.
Erstellt am 22.02.2019 um 20:06 Uhr von Dummerhund
Für mich ist erst erstmal verwunderlich das ein BR sich die Frage stellt bevor ein AG auf so einen Vorfall....dies Punkt 1. Punkt 2 ist, das ein BR eine Vereinbarung mit einem AG schließt, ohne die Belegschaft darüber zu informieren. Punkt 3...., sollte Punkt 2 zutreffen halte ich das ganze für eine unerlaubte Mitarbeiterüberwachung. Sollte es zu einer Verdachtskündigung kommen, sollte der/die Mitarbeiter/in umgehend Kündigungsschutzklage einreichen. Im Zusatz mit angeben das er ein Beweisverwertungsverbot mit einreicht, wenn nicht öffentlich bekannt ist das dieser Bereich Video Überwacht wird. Weiter noch das Bundesdatenschutzgesetz bemühen, wegen der länge der Speicherung. Als BR bedenkt; ihr seit Arbeitnehmervertreter. Sollte sich die Angelegenheit tatsächlich so zugetragen haben haben 3 Seiten Fehler gemacht AN, wegen der Sache, BR und AG wegen der heimlichen Abmachung. Und AG und betrieblicher Datenschutzexperte wegen der Dauer der Speicherung.
Erstellt am 23.02.2019 um 10:08 Uhr von celestro
"BR und AG wegen der heimlichen Abmachung."
Kommt darauf an. Sofern es den "begründeten Verdacht" auf Straftaten gab, wäre es wohl sinnfrei, die Belegschaft darüber zu informieren, daß man den Straftäter nun zu überführen versucht.
Wurde allerdings die Kamera nur aufgrund dieser Kaffeegeschichte oder noch schlimmer "einfach so weil der AG das wollte" installiert, so gehört der BR mMn geteert und gefedert.
Erstellt am 25.02.2019 um 08:08 Uhr von wdliss
Einmal zu dem hier immer wieder gerne zitierten Fall, in dem die Verkäuferin wegen dem Pfandbon gekündigt wurde: BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09: "Die fristlose Kündigung ist bei Beachtung aller Umstände des vorliegenden Falls und nach Abwägung der widerstreitenden Interessen gleichwohl nicht gerechtfertigt. Als Reaktion der Beklagten auf das Fehlverhalten der Klägerin hätte eine Abmahnung ausgereicht." Ihre Kündigung wurde also vom BAG wieder kassiert. Wohl wäre eine Kündigung möglich, allerdings kommt es immer auf die weiteren Umstände an. Und sie war wohl über 30 Jahre in dem Unternehmen tätig.