Erstellt am 13.02.2024 um 16:27 Uhr von Muschelschubser
Eine Mitbestimmung sehe ich nicht. Es ist kein Personalfragebogen nach §94 und zu den Fragen der betrieblichen Ordnung nach §87 würde ich es auch noch nicht zählen. Es sei denn, irgendjemand schafft es hier, eine Brücke zwischen diesem Formular und einer eventuellen Verhaltenskontrolle zu schlagen.
Allerdings werden personenbezogene Daten auf dem Bogen erfasst. Insofern sehe ich eher eine Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten als notwendig an.
Erstellt am 14.02.2024 um 07:25 Uhr von xyz68
Naja, bei einer Störungsmeldung kann es schon interessant sein, den Melder zu kennen, um Nachfragen stellen zu können.
Handelt es sich um ein Papierformular? Dann eher keine Mitbestimmung:
Wird eine Software genutzt (ist heute eher üblich) dann gibt es die Mitbestimmung bei der Einführung der Software.
Erstellt am 14.02.2024 um 11:47 Uhr von Tagträumer_5
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Erstellt am 14.02.2024 um 11:49 Uhr von moreno
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Erstellt am 14.02.2024 um 11:51 Uhr von Tagträumer_5
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Erstellt am 14.02.2024 um 12:08 Uhr von Catweazle
Der einzige Kenner hier ist der Trottel.
Erstellt am 14.02.2024 um 12:15 Uhr von moreno
Admin wieso löscht Du meine Antwort!
Die Antworten vom Tagträumer sind zu ignorieren!
Dies solltest Du als Admin in einem Betriebsratsforum einfach akzeptieren!
Erstellt am 14.02.2024 um 12:15 Uhr von xyz69
Threadersteller, jetzt kannst du dir überlegen, ob du hier weiterschreibst oder dir woanders Hilfe holst.
Erstellt am 14.02.2024 um 13:07 Uhr von Dummerhund
Antwort 2 trifft den Nagel auf den Kopf.