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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einführen eines Formulares

O
Oespel@gmx.de
Feb 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Formular soll vom Mitarbeiter (MA) ausgefüllt werden, wenn es zu einer Störung, zum Beispiel am Drucker, kommt. Das ausgearbeitete Formular, das ausgefüllt werden muss, ist eine ganze Seite lang und enthält Informationen wie den Namen des Meldenden, Angaben zum betroffenen Drucker, usw.

Die Frage ist, ob dieses Formular (Störungsformular) der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats (BR) unterliegt. Kann es einfach eingeführt werden, ohne die Zustimmung des Betriebsrats?

Gruß,

Thomas

34906

Community-Antworten (6)

M
Muschelschubser

13.02.2024 um 17:27 Uhr

Eine Mitbestimmung sehe ich nicht. Es ist kein Personalfragebogen nach §94 und zu den Fragen der betrieblichen Ordnung nach §87 würde ich es auch noch nicht zählen. Es sei denn, irgendjemand schafft es hier, eine Brücke zwischen diesem Formular und einer eventuellen Verhaltenskontrolle zu schlagen.

Allerdings werden personenbezogene Daten auf dem Bogen erfasst. Insofern sehe ich eher eine Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten als notwendig an.

X
XYZ68

14.02.2024 um 08:25 Uhr

Naja, bei einer Störungsmeldung kann es schon interessant sein, den Melder zu kennen, um Nachfragen stellen zu können.

Handelt es sich um ein Papierformular? Dann eher keine Mitbestimmung:

Wird eine Software genutzt (ist heute eher üblich) dann gibt es die Mitbestimmung bei der Einführung der Software.

C
Catweazle

14.02.2024 um 13:08 Uhr

Der einzige Kenner hier ist der Trottel.

M
Moreno

14.02.2024 um 13:15 Uhr

Admin wieso löscht Du meine Antwort! Die Antworten vom Tagträumer sind zu ignorieren! Dies solltest Du als Admin in einem Betriebsratsforum einfach akzeptieren!

X
xyz69

14.02.2024 um 13:15 Uhr

Threadersteller, jetzt kannst du dir überlegen, ob du hier weiterschreibst oder dir woanders Hilfe holst.

D
DummerHund

14.02.2024 um 14:07 Uhr

Antwort 2 trifft den Nagel auf den Kopf.

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