Erstellt am 12.05.2012 um 09:18 Uhr von gironimo
auch Ausfallzeiten sind letztendlich Leistungsdaten.
Die Frage wäre, ob die erhobenen Informationen Personen zuzuordnen sind.
Auf jedem Fall handelt es sich ja um ein Fragebogen (§ 94 BetrVG), da ja hier Informationen abgefragt werden. Werden die Informationen dann auch noch in ein IT-System eingegeben und weiterverarbeitet, kommt noch die Mitbestimmung des § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG dazu.
Macht dem AG deutlich, dass Ihr ggf. von Eurem Recht gebrauch machen werdet und das Arbeitsgericht anrufen werdet (Unterlassungsanspruch)
Erstellt am 12.05.2012 um 17:37 Uhr von bankier
danke für die Info!
ja,auf dem Formular müssen Name und Personalnr. vermerkt werden!Die gesammelten Daten werden dann ins System eingegeben--womit man dann genau erkennt,wieviel unproduktive Arbeitszeit jeder Mitarbeiter monatl. gehabt hat.
Erstellt am 12.05.2012 um 18:24 Uhr von BRMetall
Urteil:
Datenerfassung zur Leistungsbeurteilung ist ohne Betriebsratszustimmung unzulässig
Deshalb könne der Betriebsrat die Unterlassung der mitbestimmungswidrig durchgeführten Erhebungen der Tagesmeldungen verlangen (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.03.2007, Az.: 11 TaBV 101/06).
http://www.business-netz.com/artikel/Personal/Betriebsrat/Datengestuetze-Leistungsbeurteilung
Erstellt am 14.05.2012 um 09:01 Uhr von petrus
> da es nur zur Erfassung von Ausfallzeiten--und NICHT zur Leistungsbeurteilung dient
Man KÖNNTE damit aber eine Leistungsbeurteilung durchführen, was ausreichend für die Mitbestimmung ist. Der Hut (bzw. das Urteil) ist schon über dreißig Jahre alt - aber die ArbGeb versuchen ist immer noch damit *kopfschüttel*
Beim googeln hab ich eine nette Zusammenfassung zur Mitbestimmung nach 87.1.6 gefunden, wo noch ein paar mehr alte Hüte entstaubt werden:
http://rg-dortmund.gi.de/fileadmin/gliederungen/rg-dortmund/archiv_neu/2010/2010_09_06f_08_BAG_zu_87_1_6_BetrVG.pdf
Erstellt am 14.05.2012 um 15:46 Uhr von bankier
Super,danke!!
die Links waren sehr hilfreich!