Mitbestimmung Formular zur Leistungsbewertung
Unsere Geschäftsleitung hat,ohne uns zu informieren,ein Formular eingeführt,auf welchem die MA ihre täglichen unproduktiven Ausfallzeiten schriftl. erfassen sollen. Nachdem wir dieses mit dem Hineis,dass dieses Formular zur Leistungsbeurteilung dient,abgelehnt haben, wurde uns von der GF mitgeteilt,dass dieses Formular nicht mitbestimmungspflichtig wäre,da es nur zur Erfassung von Ausfallzeiten--und NICHT zur Leistungsbeurteilung dient. Da wir schlecht das Gegenteil beweisen können,nun unsere Frage: Reicht es aus,dass nur die Erfassung dieser Daten-und somit die theor. Möglichkeit der Leistungsbewertung dieser Daten-mitbestimmungspflichtig ist??evtl auch nach §87 abs.1 Datenschutz
Community-Antworten (5)
12.05.2012 um 11:18 Uhr
auch Ausfallzeiten sind letztendlich Leistungsdaten.
Die Frage wäre, ob die erhobenen Informationen Personen zuzuordnen sind. Auf jedem Fall handelt es sich ja um ein Fragebogen (§ 94 BetrVG), da ja hier Informationen abgefragt werden. Werden die Informationen dann auch noch in ein IT-System eingegeben und weiterverarbeitet, kommt noch die Mitbestimmung des § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG dazu. Macht dem AG deutlich, dass Ihr ggf. von Eurem Recht gebrauch machen werdet und das Arbeitsgericht anrufen werdet (Unterlassungsanspruch)
12.05.2012 um 19:37 Uhr
danke für die Info! ja,auf dem Formular müssen Name und Personalnr. vermerkt werden!Die gesammelten Daten werden dann ins System eingegeben--womit man dann genau erkennt,wieviel unproduktive Arbeitszeit jeder Mitarbeiter monatl. gehabt hat.
12.05.2012 um 20:24 Uhr
Urteil: Datenerfassung zur Leistungsbeurteilung ist ohne Betriebsratszustimmung unzulässig Deshalb könne der Betriebsrat die Unterlassung der mitbestimmungswidrig durchgeführten Erhebungen der Tagesmeldungen verlangen (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.03.2007, Az.: 11 TaBV 101/06).
http://www.business-netz.com/artikel/Personal/Betriebsrat/Datengestuetze-Leistungsbeurteilung
14.05.2012 um 11:01 Uhr
da es nur zur Erfassung von Ausfallzeiten--und NICHT zur Leistungsbeurteilung dient
Man KÖNNTE damit aber eine Leistungsbeurteilung durchführen, was ausreichend für die Mitbestimmung ist. Der Hut (bzw. das Urteil) ist schon über dreißig Jahre alt - aber die ArbGeb versuchen ist immer noch damit kopfschüttel
Beim googeln hab ich eine nette Zusammenfassung zur Mitbestimmung nach 87.1.6 gefunden, wo noch ein paar mehr alte Hüte entstaubt werden:
14.05.2012 um 17:46 Uhr
Super,danke!! die Links waren sehr hilfreich!
Verwandte Themen
Urlaubsanträge
Hallo zusammen, wir sind ein relativ neuer Betriebsrat. Als einer der ersten Schritte haben wir mit der Geschäftsleitung neue Listen für die Urlaubsplanung. Zuvor war es immer so das man am Anfang vo
Einheitliche Meldeformulare - bei Überstunden?
Hallo, bisher war es üblich bei uns, dass jeder Abteilungsleiter die Überstunden auf einem, meist von Ihm selbst entworfenen Zettel, beim BR beantragt. Nun haben wir ein einheitliches Formular entw
formular Wahlvorschlag durch Bewerber geaendert
Wir haben ein Formular erstellt welches durch den Wahlvorstand nach Anforderung ausgegeben wurde. nun haben wir einen Wahlvorschlag auf einen geaenderten Formular erhalten. es handelt sich um Formatie
Leistungsbewertung erst nach sechs Monaten sinnvoll?
Hallo, in unserem Betrieb (TVöD, § 18 Leistungsentgelt)) soll eine Leistungsbewertung (Mitarbeitergespräche...) eingeführt werden. Wir als BR verhandeln mit, haben aber bei folgender Frage unterschie
DV Leistungsorientierte Bewertung abgeschlossen, aber nix passiert
Hallo, wir als Personalrat haben im Früjahr 2010 eine Dienstvereinbarung "Leistungsorientierte Bezahlung" mit unserer Dienststelle abgeschlossen. Die DV sieht vor, dass spätestens im April 2010 Mitar