Unsere Geschäftsleitung hat,ohne uns zu informieren,ein Formular eingeführt,auf welchem die MA ihre täglichen unproduktiven Ausfallzeiten schriftl. erfassen sollen. Nachdem wir dieses mit dem Hineis,dass dieses Formular zur Leistungsbeurteilung dient,abgelehnt haben, wurde uns von der GF mitgeteilt,dass dieses Formular nicht mitbestimmungspflichtig wäre,da es nur zur Erfassung von Ausfallzeiten--und NICHT zur Leistungsbeurteilung dient.
Da wir schlecht das Gegenteil beweisen können,nun unsere Frage:
Reicht es aus,dass nur die Erfassung dieser Daten-und somit die theor. Möglichkeit der Leistungsbewertung dieser Daten-mitbestimmungspflichtig ist??evtl auch nach §87 abs.1 Datenschutz