Erstellt am 13.10.2006 um 07:51 Uhr von pit47
Hallo betriebsratten,
Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, Kommentierung bei Däubler ab Rn 50 dazu.
Erstellt am 13.10.2006 um 08:50 Uhr von Ramses II
Also... auch wenn pit47 in der doch recht unübersichtlichen Rn 50 meint ohne wenn und aber die Mitbestimmung in diesem Falle herausgefunden zu haben, überwiegen bei mir doch die Zweifel.
Der Inhalt des Formulars ist gleich geblieben, nur die Optik etwas geändert?
Hier kann man sich als BR sehr schnell lächerlich machen wenn man dann gleich nach der Mitbestimmung ruft.
Das ist übrigens ein Fall wo man als BR auch gegenüber dem AG punkten kann und diesem beweisen kann, dass einem die vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig ist.
Erstellt am 13.10.2006 um 08:55 Uhr von Kölner
Ich sehe die Mitbestimmung nicht!
Erstellt am 13.10.2006 um 09:29 Uhr von betriebsratten
@all, der Inhalt hat sich durchausgeändert, hinzugekommen sind die Ankreuzfelder in denen in den Zeilen die Monate und in den Spalten die Tage angegeben sind. Ferner ist das Formular aus diesem Grund nur noch für jeweils ein Jahr zu gebrauchen, eben aus diesem Grund.
Bin aber wirklich ratlos.....
Erstellt am 13.10.2006 um 10:04 Uhr von pit47
Hallo @all,
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wäre eine Info des AG an den BR bevor der geänderte Urlaubsschein ausgegeben wird.
Mein Hinweis auf den Kommentar beschränkt sich nicht nur auf die Rn 50 sondern auch auf die folgenden Ausführungen bis Rn 52.
Hier sehe ich eine Mitbestimmung bei der Gestaltung von Formularen jeglicher Art, die von AN auszufüllen sind.
Das Recht der Mitbestimmung sollte ein BR nicht aufgeben, um dem AG zu gefallen.
Wehret den Anfängen.
Erstellt am 13.10.2006 um 10:33 Uhr von Kölner
@pit47
Selbst bei intensivster Lektüre der von Dir zitieren RNs sehe ich in deisem Fall das MBR nicht...
Erstellt am 13.10.2006 um 11:25 Uhr von pit47
Hallo Kölner,
es ist richtig, dass die Urlaubsscheine in diesen Rn`s nicht erwähnt sind, aber solch eine Aufzählung ist nie vollständig.
Ich würde mich auf den ersten Satz von Rn 51 beziehen:
"Der Mitbestimmung unterliegen die Einführung, Ausgestaltung und Nutzung von Betriebsausweisen und Passierscheinen."
Ersetze "Betriebsausweise und Passierscheine" mit Urlaubsschein.
Erstellt am 13.10.2006 um 11:25 Uhr von paula
@pit47
der gute herr däubler muss bei BR ja oft für viel herhalten aber dass nun schon die gestaltung eines formulars der mitbestimmung unterliegen soll.... da gründen wir heute gleich noch einen formularausschuss.... neee also wirklich net!
Erstellt am 13.10.2006 um 11:49 Uhr von pit47
Hallo paula,
nach der ISO 9001 werden die Formulare eines Betriebes durch das QM (Qualitätsmanagement) verwaltet und kontrolliert und bei uns im Betrieb nach Rücksprache mit dem BR freigegeben..
Erstellt am 13.10.2006 um 12:56 Uhr von Ramses II
Jawohl! Wehret den Anfängen!
"Hohes Gericht, der Arbeitgeber hat in dem Formular 'Meldung besonderer Vorkomnise' den offensichtlichen Rechstchreibfehler in der Überschrift eigenmächtig unter Mißachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates korrigiert. Wir bitten deshalb ein Zwangsgeld gegen den Arbeitgeber zu verhängen."
Sorry, da muss man doch mal die Kirche im Dorf lassen!
"'Der Mitbestimmung unterliegen die Einführung, Ausgestaltung und Nutzung von Betriebsausweisen und Passierscheinen.'
Ersetze 'Betriebsausweise und Passierscheine' mit Urlaubsschein."
Klaro! Ersetze auch noch "Betriebsausweise und Passierscheine" mit "Heiligenscheine", "Anscheine" und "Lichtscheine", sowie "Scheine im Weltall!"
Geht's noch?
Hier geht es um das Formular zur Beantragung des Urlaubs!!! Und bei dem hat sich, ich bleibe dabei(!!!) inhaltlich gar nichts geändert. Auch bisher war schon anzugeben an welchen Tagen man Urlaub haben will. Man macht keine zusätzlichen Angaben! Lediglich die Art der Eingabe ändert sich!
Das kann man doch nicht mit Werksausweisen oder Passierscheinen vergleichen! (Und selbst da würde ich ein MBR nicht sehen wenn der Arbeitgeber das Gültigkeitsdatum statt links unten in Zukunft recht unten angibt!)
Um es hier mal ganz platt und provokativ zu sagen: In diesem Betrieb sind die AN offensichtlich zu einem nicht unerheblichen Teil nicht in der Lage ihren Urlaub in normaler Notation (von Datum bis Datum) anzugeben. Aus diesem Grunde hat der Arbeitgeber noch ein Kalendarium eingefügt, damit auch der hinterletzte AN in der Lage ist, die Tage richtig anzugeben und um Streitigkeiten zu vermeiden (ist ja auch im Sinne der AN...) und dann kommen gelangweilte Betriebsräte und maulen dass sie über die Lage der Wochentage im Kalendarium mitbestimmen wollen.
Gebt mir bitte Bescheid wann und vor welchem Gericht das Beschlussverfahren hierzu stattfindet!
Erstellt am 14.10.2006 um 22:38 Uhr von harry
Man hat das Gefühl, dass der BR immer die Möglichkeit sucht, überall mitzureden. Es wird für einige MA das Ausfüllen eines Urlaubsscheines erleichtert und der BR überlegt, ob er den neuen Zetteln zustimmen soll. Wenn bei jedem neuen Formular der BR gefragt werden muß und dieser dann erst wieder bei einer Sitzung die Zulassung beschließt, hat man einen enormen Zeitverlust bei der Verbreitung neuer Formulare, um Arbeiten zu erleichtern. Der BR kann ja bei einer Sitzung noch beschliessen, ob der MA auf den Schein die Felder ankreuzen oder einkreisen soll. Dann hat der BR auch seine sogannte "Mitbestimmung".