Einführung Dokumentenmanagementsystem
Hallo,
bei uns soll ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) eingeführt werden. Der Personalsachbearbeiter (gleichzeitig IT-Leiter) wurde nun damit beauftragt. Ein Gespräch mit einer entspr. Firma hat er bereits geführt... auch wurde bereits ein Dokumenten-Scanner angeschafft.
Inwieweit müßte ich als BR hier mit einbezogen werden? Bzw. - hätte ich nicht schon einbezogen werden müssen, bevor schon Gespräche geführt und Dinge angeschafft werden?
Worauf kann ich mich berufen (§§ BetrVG)?
Danke und schöne Grüße, imebro
Community-Antworten (5)
02.07.2012 um 14:58 Uhr
Der AG muss bei Anschaffung von technischen Geräten den BR nicht bei der Planung/ Einkauf beteiligen, nur beim Einsatz, sofern diese zur Verhaltens und Leistungskontrolle geeignet sind.
02.07.2012 um 15:58 Uhr
Ich gehe davon aus, dass beim Scannen allein, keine personenbezogenen Daten erfasst werden (sonst wäre die Inbetriebnahme des Geräts mitbestimmungspflichtig ( 87 Abs1 Nr 6 BetrVG).
Das Dokumentenmanagementsystem, die Software und den damit verbundenen (Standard-)Arbeitsanweisungen solltet Ihr näher auf den Grund gehen und Euch genau erläutern lassen.
02.07.2012 um 16:33 Uhr
Hallo,
eben habe ich nochmal selbst etwas recherchiert... Wenn ich im § 90 BetrVG lese, dann sieht es für mich schon so aus, als ob der BR vorab informiert werden muss.
Hier ein kurzer Auszug:
"...dass die Information an den BR so rechtzeitig erfolgen müssen, dass Vorstellungen des Betriebsrates bei der Planung berücksichtigt werden können...".
Was denkt Ihr?
LG imebro
02.07.2012 um 23:29 Uhr
@ imebro
Der BR ist zwingend einzubeziehen; mit § 90 liegst Du schon mal richtig. Außerdem greift § 87 Abs.6 BetrVG, weil ein DMS geeignet ist, die Leistung eines AN überwachen zu können. Den § 97 solltet ihr auch noch ziehen, da KollegInnen ja auch mit diesem DMS umgehen können müssen, was ggf. Schulungsbedarf beDeutet.
Auch würde ich dringend nachfragen, ob mit dem DMS auch eine digitale Personalakte eingeführt werden soll.
04.07.2012 um 09:34 Uhr
Ich habe nun den Personal-/Finanz-Leiter angeschrieben und ihn auf die beiden §§ aufmerksam gemacht (§§ 87 + 90).
Da ja der Beschluss im Vorstand wohl schon gefasst wurde und auch bereits ein erster Dokumentenscanner angeschafft wurde, hat der Arbeitgeber ja eh schon gegen § 90 verstoßen... denn danach hätte der BR ja VOR den Planungen einbezogen werden müssen.
Vor allem konnte ich als BR ja keine Vorab-Klärung herbeiführen im Sinne der möglichen Überwachung der Leistung der AN.
Wie wäre jetzt vorzugehen... wer hat da Erfahrungen?
Danke & schöne Grüße, imebro
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