Hallo liebe Kollegen,



bei Mitarbeitergesprächen verwendete Formulare unterliegen ja der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die Nutzung entsprechender Formulare, die unser Unternehmen letztes Jahr verwendet hatte, und die nicht mit uns als BR abgestimmt waren, haben wir für die Zukunft untersagt und das Unternehmen aufgefordert, neue Formulare uns vor Gebrauch zur Genehmigung vorzulegen. Das ist nicht geschehen.

Nun wurde uns mitgeteilt, das Unternehmen plane, auf solche Formulare ganz zu verzichten und statt dessen das Gespräch formlos zu protokollieren. Hierbei könnte theoretisch dieselbe Struktur angewendet werden, die wir nicht haben wollen ...

Wie sieht denn die Rechtsprechung bzw. Rechtslage bei formloser Protkollierung aus? Was ist, wenn z.B. der Mitarbeiter aufgefordert wird, ein solches formloses Protokoll abzuzeichnen?

Ich weiss, sinnvoll wäre der Abschluss einer BV, die generell den Ablauf von Mitarbeitergesprächen regelt. Ist die erzwingbar? Habt Ihr vielleicht Mustervorlagen, die ich mir mal ansehen könnte?

Bin für jeden dienlichen Hinweis dankbar!