Erstellt am 01.02.2024 um 20:43 Uhr von Olav BR
Ich bin mir da nicht ganz sicher, spontan würde ich aber ein entschiedenes Jain dazu geben.
Der BR hat durchaus im Rahmen sein Informationsrechte die Möglichkeit den Krankenstand per Betrieb oder Abteilung zu wissen. Dies ergibt sich alleine schon aus der Aufgabe auch den Gesundheitsschutz zu fördern. Mit dem Kenntnis von Schwerpunkte bei der Arbeitsunfähigkeit kann der BR nachforschen, warum in ein bestimmten Bereich überdurchschnittlich viele Beschäftigten krank sind.
Eine Aufstellung individueller Krankheitstage ist Zweifelhaft, denn hier kommt der Datenschutz ins Spiel. Welchen sachlichen Grund hat der BR zu wissen, welche Beschäftigten wie oft wie lange krank sind? Spätestens wenn es zu einem BEM-Verfahren kommt, wird er BR informiert dass Lischen Müller von der Kantine im letzten Jahr 42 Tage arbeitsunfähig war und jetzt das Angebot einer BEM bekommt. Oder wenn der AG meint jemanden Krankheitsbedingt zu kündigen, dann findet der BR diese Angaben in der Anhörung zur Kündigung. Andere zwingende Gründe warum der BR diese Information namentlich bekommen sollte sehe ich nicht.
Erstellt am 02.02.2024 um 06:44 Uhr von jutti1965
Ich als BRV und der PAL bilden das BEM Team, von daher bekommen ich regelmäßig die Liste derer die mindestens 30 Krankentage haben. Das ist natürlich streng vertraulich.
Die Aussage von OlavBR halte ich für falsch:
Oder wenn der AG meint jemanden Krankheitsbedingt zu kündigen, dann findet der BR diese Angaben in der Anhörung zur Kündigung
Es gibt keinen Grund warum der BR im Zusammenhang mit einer Kündigung eine MA Liste aller Krankheitstage bekommen sollte.
Erstellt am 02.02.2024 um 08:02 Uhr von seehas
Der BR hat nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht die Einhaltung der geltenden Gesetze (z.B. Arbeitszeitgesetz) zu überwachen. Dazu gehören auch das Arbeitszeitgesetz und das SGB. Der BR hat also daher das Recht die tatsächlichen Arbeitszeiten der Beschäftigten zu erfahren. Damit kennt er auch die Krankheitszeiten. Er hat darüber hinaus nach § 176 SGB IX die Pflicht darüber zu wachen, dass §167 SGB IX (Eingliederungsmanagement) eingehalten wird. Das kann er aber nur, wenn ihm die Krankheitszeiten der einzelnen Beschäftigten bekannt sind.
Erstellt am 02.02.2024 um 11:01 Uhr von Olav HB
Zunächst, ich habe auch gesagt, dass ich mir nicht ganz sicher bin, aber jetzt zum Inhalt:
Warum soll das BEM-Team vorher informiert werden, dass jemand mehr als 30 Tage krank ist? Ein BEM muss erst nach 6 Wochen (42 Tage, Quelle: Niklas Pastille, Fachanwalt...) engeboten werden. Natürlich kann es eine BV geben wo vereinbart wurde, dass der AG dieses Angebot früher macht, besser stellen darf man Arbeitnehmer*Innen natürlich immer.
In der Anhörung die der BR bekommt zu eine vorgenommene Kündigung muss alle relevante Information zu der Kündigung stehen. Ist die Kündigung krankheitsbedingt, muss auch diese Information geteilt werden. Unterlässt der AG diese Information, ist die Anhörung unvollständig und wird die Kündigung vom Arbeitsgericht sofort einkassiert.
In Bezug auf das BEM und die Überwachung folgende Überlegung: Da ein BEM nach 42 Tage innerhalb von 12 Monate angeboten werden muss, und die ordnungsgemäße Durchführung bei der Abwägung vor dem Arbeitsgericht ob eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist schwer mitwiegt, so ist es nach der Rechtsprechung vom BAG kein einklagbares Recht. Weil es eine Vorschrift aus dem SGB ist habe ich sicherheitshalber noch einmal in der Datenbank vom BSoG nachgeschaut aber auch da finde ich keine Urteile zur Einklagbarkeit des Anspruches.
Für die Aufgabe der Überwachung wird eine Meldung über individuelle Krankenstand deswegen m.E. nach erst erforderlich, wenn die 42 Tage erreicht sind, dann natürlich namentlich. Davor sehe ich keine Rechtsgrundlage.
Natürlich kann man über die Arbeitszeiten eine Indikation über Krankheitstage erhalten und das ist in kleinere Unternehmen m.E. auch durchaus machbar, in ein Unternehmen mit 600 bis 700 oder mehr Beschäftigten wird das dann eine Tagesaufgabe für mindestens eine Person. Abgleich AZ mit Dienstplan, Urlaubsplan, Ausgleich Mehrarbeit udn was sonst nicht alles zu einzelne Tage die nicht als AZ registriert sind anfällt. Ich werde kein BR-Mitglied davon abhalten das zu tun, sehe aber andere Aufgaben in der Regel als wichtiger.
(P.S. Öffnungsantwort war auch von mir, beim Namen ein Schreibfehler)