Erstellt am 28.08.2013 um 13:08 Uhr von Charlys
Nein, Recht gibt es hier nicht. Es wird idR auch gar kein solches gefertigt. Es ist nicht erforderlich. BR machen aber ggf eine Info über die Betriebsversammlung welche dann an alle AN geht oder veröffentlicht wird.
Erstellt am 28.08.2013 um 13:21 Uhr von Kölner
@Charlys
Er kann es aber ohne Probleme erhalten, oder?
...
Erstellt am 28.08.2013 um 13:45 Uhr von Tanzbär
Ich denke mal nicht, denn Protokolle des Betriebsrates sind nicht für die Öffentlichkeit gedacht.
Wir z. B. fertigen gar keins erst an.
Erstellt am 28.08.2013 um 13:49 Uhr von Kölner
@Tanzbär
Ach...
Wieso fallen die unter die Geheimhaltung? Wenn das Protokoll durch ein BRM angefertigt wird, anschl. sogar von einem weiteren BRM unterschrieben ist, dann ist es geheim?
%)
Erstellt am 28.08.2013 um 14:18 Uhr von hippiepüppie
Da es sich um eine Betriebsversammlung handelt, dürfte es kein Problem sein, wenn der Kollege Einsicht in das entsprechende Protokoll Einsicht erhält. Meiner Meinung nach werden doch gerade Protokolle von Betriebsversammlungen angefertigt, weil eben nie alle Kollegen anwesend sind. Diese Protokolle dienen dann zur Information. Wir stellen unsere Protokolle von den Betriebsversammlungen sogar ins Intranet. Schließlich steht da ja nichts Geheimes drin!
Erstellt am 28.08.2013 um 14:44 Uhr von Snooker
Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben,
dennoch ist es sinnvoll, über die
Betriebsversammlung ein Protokoll zu fertigen.
– Auch der Arbeitgeber darf sich selbst ein Protokoll
anfertigen. Nicht zulässig dürfte es jedoch sein, wenn der
Arbeitgeber ein Wortprotokoll anfertigen lässt oder
womöglich Tonband-oder Videoaufzeichnungen machen
lässt. Dies würde auf jeden Fall gegen den Grundsatz der
Nichtöffentlichkeit der Betriebsversammlung verstoßen
und zum anderen auch die allgemeinen
Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer verletzen.
Es ist rechtlich völlig unbedenklich wenn ein MA Einsicht in ein geführtes Protokoll einer Betriebsversammlung erhält.
Erstellt am 28.08.2013 um 15:25 Uhr von BRMtgl
Snooker, der AG darf eben NIcht uneingeschränkt sich ein Protokoll anfertigen. Er kann sich ggf Stichpunkte zu Sachthemen machen aber dann ohne Aufzeichnung von wem.
Unzulässig ist auch die Anfertigung von Wortprotokollen durch den AG, da durch solche Protokolle die freie Meinungsäußerung behindert wird. Dies gilt auch für die stichwortartige Protokollierung des Inhalts von Wortbeiträgen einzelner Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber (bzw. durch dessen Beauftragte), da ein derartiges Verhalten des AG regelmäßig geeignet ist, die Betriebsversammlung als ein Forum der freien Meinungsäußerung und der kritischen Auseinandersetzung in ihrer Funktion zu beeinträchtigen.
http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg042.html
Was ist mit Kölner los? Selbstverständlich sind Protokolle des BR über Sitzungen des Gremiums eben nichtöffentlich. Denn sie beinhalten u.a. Abstimmungsergebisse und ggf auch Einreden also auf einzelne BRM bezogene Aussagen.
Auch wir machen keine Protokoll der Betriebsversammlung sondern uns nur Notizen für eine anschließende AN Info des BR. Die Notizen werden nicht zur Einsicht gegeben.
Erstellt am 28.08.2013 um 15:37 Uhr von Snooker
BRMtgl
Haste denn Läppi auf´m Kopp stehen? Lach
Da steht doch AUCH der AG darf sich selbst ein Protokoll anfertigen.
Dan geht's weiter...
.... nicht Zulässig......
Büdde die Hände vonne Frau und konzentrieren beim lesen :-)
Erstellt am 28.08.2013 um 15:49 Uhr von Kölner
@BRMitgl
Ich bezog mich AUSSCHLIESSLICH auf das Protokoll der BetrVers
Erstellt am 28.08.2013 um 16:02 Uhr von Charlys
Snooker, Brmtgl hat doch geschrieben, AG darf sich Notizen machen. Auch hatbervrivhtig geschrieben was der AG eben nicht darf. @Kölner, Protokoll welche de BR für sich fertigt sind seine und nicht für die Betriebsöffentlichkeit. Auch besteht keine Pflicht hier Protokolle für AN welche nicht teilgenommen haben oder konnten zu fertigen.
Erstellt am 28.08.2013 um 18:49 Uhr von Hartmut
Trabajo, es findet sich zumindest im Gesetz dazu nichts. Ob es ein Urteil gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wir orientieren uns am §30 Satz 4 BetrVG: "Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich." Sie sind also nicht öffentlich, aber auch nicht geheim! Von daher kann bei uns jeder Betriebsangehörige gerne in die Sitzungsprotokolle schauen. In die Protokolle der Betriebsversammlungen (das sind eher Notizen) natürlich erst recht.
Erstellt am 28.08.2013 um 19:12 Uhr von Watschenbaum
mann, mann , mann
In den Kommentaren zum Betriebsverfassungsrecht heißt es einhellig, das Einsichtsrecht stünde LEDIGLICH den Betriebsratsmitgliedern und ggf. Ersatzmitgliedern zu, (etwa Fitting BetrVG 26. Aufl. § 34 Rz. 33; Richardi-Thüsing BetrVG 13. Aufl. § 34 Rz. 27; ErfK-/Koch 12. Aufl. § 34 BetrVG Rz. 2; GK-BetrVG/Raab 9. Aufl. § 34 Rz. 29, 32; vgl. auch Schmitz-Scholemann NZA 2012, 1010 re. Spalte am Ende)
siehe auch
Landesarbeitsgericht Hessen
Beschluss 25. Oktober 2012 - 9 TaBV 129/12
weitere Ausnahmen sind ja bekannt (AG bei Teilnahme etc .)
die Dinger jedem zu zeigen, der daher kommt, ist schon ein starkes Stück
was ist mit § 79 BetrVG ?
was ist mit Schutz persönlicher Daten von AN , die Thema in Sitzungen waren
Erstellt am 28.08.2013 um 19:33 Uhr von Valdi
Wenn das Gremium alle MA ueber die Betriebsversammlung informieren will, kann sie dies per Info-Aushang / Thema und Beitrag waren machen. Doch Einsicht in ein Protokoll des BR hat kein MA. @ Hartmut, Einsichtrecht,in die Niederschrift der Sitzung, gesteht das Gesetz nur den BR-Mitglieder zu. BetrVG $ 34 Abs.3
Erstellt am 28.08.2013 um 19:39 Uhr von Hartmut
@Watschenbaum - was ist denn los mit dir. Du darfst doch die Kommentare nicht über das Gesetz stellen. Kommentare haben doch keinen Gesetzescharakter, sondern dienen der Orientierung und dem Verweis. Fitting kann was anderes schreiben (und tut es oft auch) als z.B. Däubler. Mach doch mal so ne Schulung mit bitte. Und selbstverständlich darf die Protokolle nicht _jeder_ sehen. Und dein Urteil (9 TaBV 129/12) lies mal ganz durch bitte. Vielleicht geht dir dabei ein Licht auf. :)
Erstellt am 28.08.2013 um 19:51 Uhr von Watschenbaum
Licht ?
wenn ein LAG sogar einem ehemaligen BR-Mitglied trotz nachvollziehbarer Begründung keine Einsicht in die Unterlagen zugesteht,
übereinstimmend mit dem zuvor befassten ArbG
wie will dann Otto-Normal-Arbeitnehmer hier etwas beanspruchen ?
wie wird denn wohl eine grundsätzliche Entscheidung des BAG hierzu ausfallen - falls sie denn kommt (darauf willst du doch hinaus, daß es noch keine gibt) - wenn alle einschlägigen Kommentare zudem unisono das gleiche aussagen ?
und diese "Spezl-Wirtschaft" - der eine kann reinschauen, der andere nicht - so muß ich doch die Bemerkung "nicht jeder" bei dir interpretieren - setzt dem ganzen noch eine Krone auf
jetzt fehlt bloß noch, daß du zu dem Thema selbst Schulungen anbietest
das wäre der ganz große Brüller
Erstellt am 28.08.2013 um 19:51 Uhr von Nubbel
nehmen wir an in einem betrieb arbeiten 150 mann. 149 gehen zur betriebsversammlung, auf der meyermüllerschmitz ein protokoll anfertigt. der eine der nicht da war möchte nun das protokoll lesen weil er gerne auf dem laufenden wäre.
und jetzt schreiben hier ein paar hansels das das nicht geht?
Erstellt am 28.08.2013 um 19:58 Uhr von Snooker
Leuts,
ist aber schon allen klar das wir hier von Protokollen von Betriebsversammlungen sprechen und nicht von Betriebsratssitzungen?????
Bei Betriebsversammlungen ist es keine Pflicht ein Protokoll zu schreiben
Bei geführten Protokollen von Betriebsversammlungen haben MA kein Einsichtsrecht
So weit so klar oder ??
Bei Betriebsversammlungen kann man aber ein Protokoll schreiben.
Hat man bei einer Betriebsversammlung ein Protokoll geführt kann man, aber man muss nicht
MA Einsicht in dieses Protokoll.
Und nu zeig mir einer wo steht das man dies nicht kann. Aber bitte bei Betriebsversammlungen und deren evtl. geführten Protokoll bleiben.
Erstellt am 28.08.2013 um 20:15 Uhr von Watschenbaum
ich meine, grundsätzlich haben die BR-Unterlagen BR-intern zu bleiben,
auch wenn es sich um Aufzeichnungen über betriebsöffentliche Veranstaltungen handelt, ob sie nun vorgeschrieben wären oder nicht
Informationen an Mitarbeiter kann man per Aushang, BR-Zeitung, Info-Mail, mündlich oder wie auch immer publizieren
Erstellt am 28.08.2013 um 20:25 Uhr von gironimo
Wir haben da noch nie ein Protokoll zur BVS angefertigt. Wir glauben, dass es auf viele negativ wirkt und Wortmeldungen verhindert.
Hier und da schreibt man sich ein Stichwort auf und das wars'
Erstellt am 28.08.2013 um 20:47 Uhr von Snooker
Jepp gironimo. Man muss ja hier auch nicht alles nachvollziehen können. Aber zuerst sollte die rechtliche Sache beschrieben werden. Dann können sie aus dem was über bleibt was machen.
Erstellt am 29.08.2013 um 07:07 Uhr von Trabayo
Schönen Dank für die vielen antworten,
wir schreiben das Protokoll auch weil die GL öffters zugeständnise macht und wir es dann auch Protokolliert habe.
Erstellt am 29.08.2013 um 08:44 Uhr von Lotte
Hallo Trabayo,
macht aus dem Protokoll doch einen Artikel für das schwarze Brett, in dem Ihr die Ergebnisse der BetrVers zusammenfasst und für Nichtanwesende verständlich darstellt.
LG Lotte