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Einsicht in Löhne

F
Frank
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir haben in unserer Firma ( nicht im Arbeitgeberverband ) einen neuen Betrieb gegründet. In der alten Firma bleiben die Maschinen und die Betriebselektriker, und in der neuen, alle die mit der Fertigung zu tun haben. Es wurden neue Verträge gemacht, die Lohngruppen wurden erhöht, und dafür das Urlaubsgeld reduziert. Meine Frage ist, hat der BR ein Recht einsicht in die Löhne der Mitarbeiter zu bekommen, oder muss die GL uns eine Liste zukommen lassen. Gibt es Gesetze oder Urteile?

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Community-Antworten (4)

M
merlin

30.05.2005 um 12:34 Uhr

Gemäß § 80 (2) hat der BR das Recht, in die L isten über die Bruttogehälter und -löhne Einblick zu nehmen, mitnehmen darf man die Listen nicht, man darf sich aber Notizen machen - oder die gesamte Liste abschreiben :-)

Gruß, Merlin

M
merlin

30.05.2005 um 12:35 Uhr

§ 80 (2) Betr.VG meine ich natürlich

N
N.D.

30.05.2005 um 12:38 Uhr

Nach § 80 Abs. 2 BetrVG darf der BR jederzeit zur Durchführung seiner Aufgaben auch Einsicht in die Bruttolöhne u. -gehälter nehmen. Üblicherweise im Personalbüro - der AG ist nicht verpflichtet, Lohn- u. Gehaltslisten beim BR abzugeben.

E
Easy

07.06.2005 um 12:16 Uhr

Entgegen der Aussage von Merlin dürfen die Listen NICHT abgeschrieben werden! Der BR darf sich lediglich Notizen machen. Ob man sich daran hält, wenn der Arbeitgeber die BR-Mitglieder nicht überwacht (streitig, ob er das darf) ist natürlich eine andere Sache...

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