Erstellt am 04.02.2013 um 16:17 Uhr von Riedo
Ich unterstelle einmal dass Du als WA-Mitglied die Frage stellst. Für den BR sieht die Sache, bezogen auf eine BWA, ein kleinwenig anders aus. Obwohl dies auch kaum ins Gewicht fällt, da ja sowieso ein BR-Mitglied im WA sitzt. Es wird nur dann von Bedeutung, wenn es keinen WA gibt.
Nein, darf er nicht.
Auch die bereinigten Personalkosten gehen den WA und BR etwas an. Hierzu gehört auch das Gehalt eines Geschäftsführers.
Erstellt am 05.02.2013 um 06:50 Uhr von Lurchi
Nein wir haben keinen WA, da wir zu klein sind. Dennoch müsste doch der Anspruch ähnlich sein? Wir sehen sonst keine andere Möglichkeit als den Anspruch (so es ihn denn gibt) einzuklagen. Wir werden ständig nur vertröstet.
Erstellt am 05.02.2013 um 07:58 Uhr von Kölner
@lurchi
Dann habt ihr keinen Anspruch.