Unser AG hält uns die Einsicht in die detaillierte BWA vor, mit der Begründung: Er müsse die sonstigen Personalkosten erst bereinigen, da wir sonst das Gehalt des Geschäftsführers einsehen könnten. Darf er das? Wir haben zwar eine kurzfristige Erfolgsrechnung bekommen, uns fehlen allerdings detaillierte Zahlen. Unter anderen interessieren uns da die Zusammensetzung der Personalkosten.