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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsicht in die BWA

L
Lurchi
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG hält uns die Einsicht in die detaillierte BWA vor, mit der Begründung: Er müsse die sonstigen Personalkosten erst bereinigen, da wir sonst das Gehalt des Geschäftsführers einsehen könnten. Darf er das? Wir haben zwar eine kurzfristige Erfolgsrechnung bekommen, uns fehlen allerdings detaillierte Zahlen. Unter anderen interessieren uns da die Zusammensetzung der Personalkosten.

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Community-Antworten (3)

R
Riedo

04.02.2013 um 17:17 Uhr

Ich unterstelle einmal dass Du als WA-Mitglied die Frage stellst. Für den BR sieht die Sache, bezogen auf eine BWA, ein kleinwenig anders aus. Obwohl dies auch kaum ins Gewicht fällt, da ja sowieso ein BR-Mitglied im WA sitzt. Es wird nur dann von Bedeutung, wenn es keinen WA gibt.

Nein, darf er nicht.

Auch die bereinigten Personalkosten gehen den WA und BR etwas an. Hierzu gehört auch das Gehalt eines Geschäftsführers.

L
Lurchi

05.02.2013 um 07:50 Uhr

Nein wir haben keinen WA, da wir zu klein sind. Dennoch müsste doch der Anspruch ähnlich sein? Wir sehen sonst keine andere Möglichkeit als den Anspruch (so es ihn denn gibt) einzuklagen. Wir werden ständig nur vertröstet.

K
Kölner

05.02.2013 um 08:58 Uhr

@lurchi Dann habt ihr keinen Anspruch.

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