Der Antrag auf Einsicht in Lohn - und Gehaltslisten ist doch mit § 80 und noch mit 75 hinreichend begründet, oder ?
Wir haben die GL um Einsicht gebeten und heute hat sie in der Teambesprechung zu den Kollegen gesagt sie würde die Einsicht so lange nicht gewähren bis alle Mitarbeiter sich in eine von ihr ausgegebene Liste eingetragen haben ob sie einverstanden sind das der BR ihr Gehalt erfährt. Sie begründete das mit dem Datenschutz und dann auch noch mit dem Satz ,wir sollten doch zufrieden sein das wir den Mindestlohn haben.
Lohn ist zwar Intividualrecht aber die Einsicht des BR bedarf nicht der Zustimmung des jeweiligen MA. Liege ich falsch ?
Danke für Ratschläge