Ich hab mal eine Frage zum Thema Arbeitsplatzbeschreibung. Hat der BR ein Recht sich vorhandene Arbeitsplatzbeschreibungen anzuschauen? Und wenn ja, dann alle, also auch von leitenden Angestellten?
Und wo ist das geregelt?
Gruß KillerMiller
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten