Einsicht Arbeitsplatzbeschreibung
Hallo
Ich hab mal eine Frage zum Thema Arbeitsplatzbeschreibung. Hat der BR ein Recht sich vorhandene Arbeitsplatzbeschreibungen anzuschauen? Und wenn ja, dann alle, also auch von leitenden Angestellten? Und wo ist das geregelt?
Gruß KillerMiller
Community-Antworten (1)
08.10.2010 um 17:40 Uhr
Kommt drauf an... Wozu will er die denn einsehen? Reine Neugierde --> kein Einsichtsrecht Einfach nur gucken, ob vorhanden und halbwegs zutreffend? §80 (1) Nr. 1 BetrVG iVm § 2(1) Nr.5 + §3 NachwG und §80(2) BetrVG Gucken, ob die Beschreibung zur Lohngruppe passt? Da kommt noch §87(1) Nr. 10 BetrVG dazu...
Für leitende Angestellte ist der BR nicht zuständig. Wenn allerdings zweifelhaft ist, ob jemand LA ist, könnte man anhand der Beschreibung einige der Kriterien von §5 BetrVG prüfen. Da kommt dann wieder §80(2) ins Spiel.
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