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Stellvertretung der SBV

S
SSchmidt
Jan 2024 bearbeitet

Darf die stellvertretende SBV eigene Beschlüsse fassen, ohne dass die amtierende SBV informiert ist? Die SBV war nicht verhindert und hat auch die Stellvertretung nicht hinzugezogen. Wo finde ich die Rechtsgrundlage hierzu? Vielen Dank!

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Community-Antworten (2)

I
IGManfred

24.01.2024 um 20:34 Uhr

Eine stellvertretende SBV hat überhaupt keine Berechtigungen, wenn der Stellvertretungsfall nicht eingetreten ist.

§ 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX

K
Kehler

25.01.2024 um 08:37 Uhr

Die SBV ist kein Gremium wie der BR. Wenn die SBV nicht verhindert ist, hat der Stellvertreter Sendepause. Auf gut deutsch, er hat keinerlei Befugnis oder Rechte.

"Das Amt der SBV wird als Ein-Personen-Vertretung ausgeübt. Das bedeutet, dass sie nicht wie der Betriebsrat bei einer entsprechender Anzahl von Wahlberechtigten als Mehrpersonengremium ausgestaltet werden kann. Nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vertritt die Stellvertretung die Vertrauensperson im Falle ihrer Verhinderung. Verhindert ist die Vertrauensperson:

  • Bei Abwesenheit (z.B. Urlaub, Krankheit, Kur, Dienstreise, Fortbildung) oder bei Wahrnehmung anderer Aufgaben. Das heißt, der Stellvertreter ist kein reiner Abwesenheitsvertreter. Vielmehr wird er auch dann tätig, wenn die Verhinderung darin liegt, dass die Vertrauensperson zeitgleich bereits mit anderen Aufgaben beschäftigt ist. Dies können Amtsaufgaben sein, aber auch berufliche Aufgaben. Eine berufliche Verhinderung ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich, da die Tätigkeit der Vertrauensperson Vorrang vor der beruflichen Tätigkeit hat.

  • Bei Befangenheit, wenn die Vertrauensperson selbst individuell und unmittelbar betroffen ist. Beispielsweise gilt die Vertrauensperson an der Teilnahme einer Betriebsratssitzung als zeitweilig verhindert, wenn der Betriebsrat über die Zustimmung zu ihrer Kündigung berät und beschließt. Für diesen Tagesordnungspunkt ist die Vertrauensperson von der Sitzung ausgeschlossen und wird durch den Stellvertreter vertreten."

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__177.html#:~:text=(1)%20In%20Betrieben%20und%20Dienststellen,im%20Falle%20der%20Verhinderung%20vertritt. https://www.betriebsrat.com/video/mehr-stellvertreter-in-der-sbv-teuflische-tipps?v=kGefDaZ-5x4&list=PLlFvm_zPXEYdn0pc2A5gZBh7b0tx9aFCW

*vom Administrator angepasst

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