W.A.F. LogoSeminare

Stellvertretende SBV

G
gabriela
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, habe eine Frage: Ein Kollege hat sich zur Wahl der Vertrauensperson am 16.11. aufstellen lassen, ist zum Stellvertreter gewählt worden, hat mündlich,noch in der Wahlversammlung, zugestimmt, Wahlergebnis wurde darufhin ausgehängt !

Am 19.11.( Eingang seines Schreibens am 22.11.) hat er sein Amt abgelehnt/niedergelegt?

Wie ist da zu verfahren?

1.18705

Community-Antworten (5)

N
niemand

23.11.2010 um 13:04 Uhr

Es ist ein neuer Stellvertreter nach zu wählen. Ihr ladet also wieder zu einer Wahlversammlung ein und wählt die fehlenden Stellvertreter nach. Gab es bereits einen zweiten Stellvertreter müsst ihr nicht nachwählen, da der zweite Stellvertreter nachrückt.

Es rücken aber keine nicht gewählten nach. Wenn ihr also beschlossen hattet nur einen Stellvertreter zu wählen rückt nicht der mit den zweit häufigsten Stimmen nach, sondern ihr müsst neu wählen. Ich würde dannn aber empfehlen mindestens zwei Stellvertreter zu wählen.

G
gabriela

23.11.2010 um 13:30 Uhr

Hallo Niemand, Wir haben in der Wahlversammlung beschlossen, 1 Stellvertreter zu wählen. ( einfaches Wahlverfahren) Vorgeschlagen wurden 3 Kollegen: 1.Stimmen ( Stellvertreter) 2.Stimmen 3.Null

Da Nummer 2. auch Stimmen erhalten hat, denk ich, das er nachrückt,oder?????

N
niemand

23.11.2010 um 15:11 Uhr

wie ich bereits geschrieben habe "Es rücken aber keine nicht gewählten nach".

Ihr müsst also eine Wahlversammlung einberufen und den oder die Stellvertreter neu wählen. Tut euch daher den Gefallen und einigt euch bei der Neuwahl auf mehr als einen Stellvertreter.

G
gabriela

23.11.2010 um 16:29 Uhr

Hallo Niemand, also: wenn sich die Wahlversammlung auf 1 Stellvertretung geeinigt hat und diese möchte nun nicht mehr, ist neu zu wählen! Hätten wir uns auf eine 2 Stellvertretungen geeinigt, wäre die nächste Kandidatin der Vor- schlagsliste mit der nächst niedrigeren Stimmenzahl nachgerückt.

OK? Vielen lieben DanK für die Hilfe!

N
niemand

23.11.2010 um 17:02 Uhr

wenn ihr euch auf 2 Stellvertreter einigt rückt der als zweiter Stellvertreter auf die Position des Stellvertreters nach.

sollte die Vertrauensperson ausscheiden rückt der erste Stellvertreter in dieses Amt nach.

Immer wenn keine gewählten Stellvertreter mehr vorhanden sind muß eine Wahlversammlung zur Wahl der oder des Stellvertreters einberufen werden.

Um es nochmals ganz klar zu machen. Es rücken niemals Kandidaten nach sondern nur gewählte Stellvertreter. Ihr könnt euch aber auf beliebig viele einigen.

Ihre Antwort