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Wahl der SBV - Kann ein SBV/Stellvertreter abgewählt werden?

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evi29
Nov 2016 bearbeitet

Welcher erfahrene SB-Vertreter kann mir helfen. Kann einem SBV/Stellvertreter abgewählt werden? Falls ja - wie muss dies angegangen werden.

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Community-Antworten (4)

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Lotte

29.03.2007 um 19:53 Uhr

evi, erst bei der nächsten regulären Wahl. Ist etwas passiert?

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Lotte

29.03.2007 um 20:03 Uhr

evi, falls etwas gravierendes passiert ist, gilt der § 94 (7) des SGB IX:

"...Auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen kann der Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt (§ 119) das Erlöschen des Amtes einer Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer Pflichten beschließen."

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evi29

29.03.2007 um 21:00 Uhr

Lotte, danke für Deine Antwort. Passiert ist nichts. Es ist eher ein "Nasenspiel" zwischen mehreren Stellvertretern. Jeder meint, der andere arbeitet zu wenig. Eine grobe Verletzung der Pflichten besteht nicht.

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Lotte

29.03.2007 um 21:05 Uhr

evi, wieviele schwerbehinderte KollegInnen habt Ihr denn? Erst ab 100 schwb MA ist der Stellvertreter dauerhaft heranzuziehen, ansonsten ist der SchwerbV für alles zuständig und nur in seiner Abwesenheit (Urlaub/Krankheit) der Stellvertreter.

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