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Stellvertretener Schwerbehindertenvertreter

D1
Daimon 11454
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren, bin seit Oktober 2006 stellvertr. Schwerbehinderten-Vertreter und gleichzeitig im Prüfungsausschuss. Muss ich einen Prüfling vor Beginn der Befragung nach einer evtl. Schwerbehinderung befragen? Ferner folgende Frage: Steht mir als Stellvertreter die Einrichtung einer betrieblichen E-Mal Adresse zu????

Mit freundlichem Gruß

Gunther Nikolai

9.24902

Community-Antworten (2)

L
Lotte

09.06.2007 um 13:53 Uhr

Daimon, was soll denn die Frage bewirken? Die Einrichtung der Mailadresse hängt m.E. von den betrieblichen Gepflogenheiten ab. Als Stellvertreter hat man so gut wie keine Rechte bis zu dem Zeitpunkt, wo der Vertretungsfall eintritt oder mindestens 100 schwerb. MA beschäftigt sind.

B
betriebsratten

11.06.2007 um 10:16 Uhr

Sprich doch mal mit Deiner SBV ob er/sie nicht einem Mitzugriff auf das Mailkonto zustimmt...immerhin bist Du mit im Boot, wenn auch mal überraschend abwesend.

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