Stellvertretener Schwerbehindertenvertreter
Sehr geehrte Damen und Herren, bin seit Oktober 2006 stellvertr. Schwerbehinderten-Vertreter und gleichzeitig im Prüfungsausschuss. Muss ich einen Prüfling vor Beginn der Befragung nach einer evtl. Schwerbehinderung befragen? Ferner folgende Frage: Steht mir als Stellvertreter die Einrichtung einer betrieblichen E-Mal Adresse zu????
Mit freundlichem Gruß
Gunther Nikolai
Community-Antworten (2)
09.06.2007 um 13:53 Uhr
Daimon, was soll denn die Frage bewirken? Die Einrichtung der Mailadresse hängt m.E. von den betrieblichen Gepflogenheiten ab. Als Stellvertreter hat man so gut wie keine Rechte bis zu dem Zeitpunkt, wo der Vertretungsfall eintritt oder mindestens 100 schwerb. MA beschäftigt sind.
11.06.2007 um 10:16 Uhr
Sprich doch mal mit Deiner SBV ob er/sie nicht einem Mitzugriff auf das Mailkonto zustimmt...immerhin bist Du mit im Boot, wenn auch mal überraschend abwesend.
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