Sehr geehrte Damen und Herren, bin seit Oktober 2006 stellvertr. Schwerbehinderten-Vertreter und gleichzeitig im Prüfungsausschuss. Muss ich einen Prüfling vor Beginn der
Befragung nach einer evtl. Schwerbehinderung befragen?
Ferner folgende Frage:
Steht mir als Stellvertreter die Einrichtung einer betrieblichen E-Mal Adresse zu????

Mit freundlichem Gruß

Gunther Nikolai