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Urlaub zu viel genommen

P
Pappenwolf
Jan 2024 bearbeitet

Hallo, ein Kollege hat im Jahr 2022 2 Tage Urlaub zu viel genommen und soll jetzt im Jahr 2024 die Urlaubstage abgezogen bekommen. Er kann auch Überstunden opfern. Ist es rechtens oder kann, muss man dagegen vorgehen. Kann mir jemand helfen da ich mir unsicher bin. Danke

1.222013

Community-Antworten (13)

M
Muschelschubser

22.01.2024 um 12:19 Uhr

Möchte der Kollege denn dagegen vorgehen, oder ist ihm an der Wiederherstellung des richtigen Zustands gelegen?

Wenn das Verhältnis intakt ist, wüsste ich nicht warum man das überhaupt ausfechten sollte. Dieser Schatten würde doch immer über dem Arbeitsverhältnis liegen. Und auch dem AG passiert mal ein Versehen. Da sollten doch beide Parteien partnerschaftlich sehen, wie man das Missverständnis löst.

Zumal §812 BGB im von kehler genannten link hier ziemlich eindeutig ist.

M
Moreno

22.01.2024 um 12:59 Uhr

pappenwolf was für Ausschlussfristen sind bei Euch vereinbart?

OH
Olav HB

22.01.2024 um 13:10 Uhr

Es ist unwarscheinlich, dass Ausschlussfristen abgelaufen sind. Urlaubsanspruch bis zum 31.12.2023, Ausschlussfrist (in der Regel) 3 Monate, also.

Der Arbeitgeber kann tatsächlich einen Anspruch geltend machen. Ob er jedoch hierfür den Anspruch aus 2024 kürzen kann, wage ich zu bezweifeln. Rechtmäßig ist, nach meiner Einschätzung, die Belastung des Zeitkontos.

M
Muschelschubser

22.01.2024 um 13:17 Uhr

Jetzt habe ich doch nochmal was gefunden.

https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27lexarb_d6d63c75fdea303121dcf38a7c2b6d6f%27%20and%20%40outline_id%3D%27lexarb%27%5D

Das würde die Aussage von Olav untermauern.

Und es zeigt, dass man das Vertragsrecht im BGB nicht immer 1:1 auf die Arbeitsgesetze übertragen kann.

M
Moreno

22.01.2024 um 14:06 Uhr

Es geht doch um Urlaub von 22!

OH
Olav HB

22.01.2024 um 14:14 Uhr

@Moreno: Ansprüche aus 2022 sind verfallen, da hast du recht, es sei denn, sind sind fristgerecht geltend gemacht worden.

M
Moreno

22.01.2024 um 15:52 Uhr

Olaf der AG will doch aus 22 zurückfordern und dies geht nicht wenn es Ausschlussfristen gibt.

T
Tagträumer_5

22.01.2024 um 18:53 Uhr

2 Tage zuviel nehmen ist also kein Ding oder was?! Wodrin besteht nun das Problem, dass diese zurückgefordert werden???

*vom Administrator angepasst

OH
Olav HB

22.01.2024 um 21:55 Uhr

@Moreno: Stimmt, Ansprüche aus 22 (in diesem Fall eine Überbezahlung wegen zu viel gewährten urlaub) sind tatsächlich verjährt, es sei denn, sie wurden innerhalb der Frist geltend gemacht. In diesme Fall bedeutet das, dass der Arbeitgeber spätestens am 31. März 23 (ausgehend von eine drei Monatsfrist) der betreffende Mitarbeiter hätte mitteilen müssen, dass zuviel Urlaub gewährt worden ist und das in der Folge, diesen Urlaub verrechnet werden soll (mit genaue Angaben wie). Dann wäre die Verjährung gehemmt und es läuft eine andere Frist, welche ab den 1.1.24 berechnet wird. Aber, um das klar zu stellen, ich gehe davon aus, dass dies nicht geschehen ist und damit hat der Arbeitgeber einfach pech. problem ist, dies ist nichts für den BR. Kürzt der AG das Zeitkonto bzw. Urlaubstage, muss der betreffende Mitarbeiter selbst zu Arbeitsgericht um seine Ansprüche einzuklagen.

T
takkus

23.01.2024 um 09:27 Uhr

Nur mal so in den raum gestellt: Wenn man keine Ahnung hat-> einfach mal die Schnauze halten. ?

C
celestro

23.01.2024 um 10:31 Uhr

"Assoziales"

Was für ein Ding?

Meinst Du vielleicht "asozial"?

schauen wir mal:

"unfähig zum Leben in der Gemeinschaft, sich nicht in die Gemeinschaft einfügend; am Rand der Gesellschaft lebend"

passt in einer Gesellschaft, wo die Mehrheit nach dem eigenen Vorteil guckt wohl eher NICHT.

VB
Vic Brom

24.01.2024 um 08:44 Uhr

Ein bisher unbeachteter Aspekt: Wenn man davon ausgeht, der Rückforderungsanspruch sei nicht verfallen, so kann der im Vorjahr zu viel gewährte Urlaub natürlich nur dann mit dem Urlaubsanspruch aus dem laufenden Jahr verrechnet werden, wenn dadurch die Anzahl der Mindesturlaubstage nicht unterschritten wird.

Eine Fehlberechnung aus 2022, die erst 2024 entdeckt wird, scheint mir jedoch nach den Worten der Vorredner nicht rechtens. Im Zweifelsfall gibt es hoffentlich einen BR, der sich hier stark macht und dem AG klar macht, dass die durch eine so späte zudem höchst umstrittene Rückforderung eine Mitarbeiterunzufriedenheit auslösen kann, die sich mancher AG in Zeiten des Fachkräftemangels nicht leisten will.

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