Urlaub zu viel genommen
Hallo, ein Kollege hat im Jahr 2022 2 Tage Urlaub zu viel genommen und soll jetzt im Jahr 2024 die Urlaubstage abgezogen bekommen. Er kann auch Überstunden opfern. Ist es rechtens oder kann, muss man dagegen vorgehen. Kann mir jemand helfen da ich mir unsicher bin. Danke
Community-Antworten (13)
22.01.2024 um 12:19 Uhr
Möchte der Kollege denn dagegen vorgehen, oder ist ihm an der Wiederherstellung des richtigen Zustands gelegen?
Wenn das Verhältnis intakt ist, wüsste ich nicht warum man das überhaupt ausfechten sollte. Dieser Schatten würde doch immer über dem Arbeitsverhältnis liegen. Und auch dem AG passiert mal ein Versehen. Da sollten doch beide Parteien partnerschaftlich sehen, wie man das Missverständnis löst.
Zumal §812 BGB im von kehler genannten link hier ziemlich eindeutig ist.
22.01.2024 um 12:59 Uhr
pappenwolf was für Ausschlussfristen sind bei Euch vereinbart?
22.01.2024 um 13:10 Uhr
Es ist unwarscheinlich, dass Ausschlussfristen abgelaufen sind. Urlaubsanspruch bis zum 31.12.2023, Ausschlussfrist (in der Regel) 3 Monate, also.
Der Arbeitgeber kann tatsächlich einen Anspruch geltend machen. Ob er jedoch hierfür den Anspruch aus 2024 kürzen kann, wage ich zu bezweifeln. Rechtmäßig ist, nach meiner Einschätzung, die Belastung des Zeitkontos.
22.01.2024 um 13:17 Uhr
Jetzt habe ich doch nochmal was gefunden.
Das würde die Aussage von Olav untermauern.
Und es zeigt, dass man das Vertragsrecht im BGB nicht immer 1:1 auf die Arbeitsgesetze übertragen kann.
22.01.2024 um 14:06 Uhr
Es geht doch um Urlaub von 22!
22.01.2024 um 14:14 Uhr
@Moreno: Ansprüche aus 2022 sind verfallen, da hast du recht, es sei denn, sind sind fristgerecht geltend gemacht worden.
22.01.2024 um 15:52 Uhr
Olaf der AG will doch aus 22 zurückfordern und dies geht nicht wenn es Ausschlussfristen gibt.
22.01.2024 um 18:53 Uhr
2 Tage zuviel nehmen ist also kein Ding oder was?! Wodrin besteht nun das Problem, dass diese zurückgefordert werden???
*vom Administrator angepasst
22.01.2024 um 21:55 Uhr
@Moreno: Stimmt, Ansprüche aus 22 (in diesem Fall eine Überbezahlung wegen zu viel gewährten urlaub) sind tatsächlich verjährt, es sei denn, sie wurden innerhalb der Frist geltend gemacht. In diesme Fall bedeutet das, dass der Arbeitgeber spätestens am 31. März 23 (ausgehend von eine drei Monatsfrist) der betreffende Mitarbeiter hätte mitteilen müssen, dass zuviel Urlaub gewährt worden ist und das in der Folge, diesen Urlaub verrechnet werden soll (mit genaue Angaben wie). Dann wäre die Verjährung gehemmt und es läuft eine andere Frist, welche ab den 1.1.24 berechnet wird. Aber, um das klar zu stellen, ich gehe davon aus, dass dies nicht geschehen ist und damit hat der Arbeitgeber einfach pech. problem ist, dies ist nichts für den BR. Kürzt der AG das Zeitkonto bzw. Urlaubstage, muss der betreffende Mitarbeiter selbst zu Arbeitsgericht um seine Ansprüche einzuklagen.
23.01.2024 um 09:27 Uhr
Nur mal so in den raum gestellt: Wenn man keine Ahnung hat-> einfach mal die Schnauze halten. ?
23.01.2024 um 10:31 Uhr
"Assoziales"
Was für ein Ding?
Meinst Du vielleicht "asozial"?
schauen wir mal:
"unfähig zum Leben in der Gemeinschaft, sich nicht in die Gemeinschaft einfügend; am Rand der Gesellschaft lebend"
passt in einer Gesellschaft, wo die Mehrheit nach dem eigenen Vorteil guckt wohl eher NICHT.
24.01.2024 um 08:44 Uhr
Ein bisher unbeachteter Aspekt: Wenn man davon ausgeht, der Rückforderungsanspruch sei nicht verfallen, so kann der im Vorjahr zu viel gewährte Urlaub natürlich nur dann mit dem Urlaubsanspruch aus dem laufenden Jahr verrechnet werden, wenn dadurch die Anzahl der Mindesturlaubstage nicht unterschritten wird.
Eine Fehlberechnung aus 2022, die erst 2024 entdeckt wird, scheint mir jedoch nach den Worten der Vorredner nicht rechtens. Im Zweifelsfall gibt es hoffentlich einen BR, der sich hier stark macht und dem AG klar macht, dass die durch eine so späte zudem höchst umstrittene Rückforderung eine Mitarbeiterunzufriedenheit auslösen kann, die sich mancher AG in Zeiten des Fachkräftemangels nicht leisten will.
Verwandte Themen
Urlaub streichen weil BV regelt dass nur 10 Tage alter Urlaub mit ins neue Jahr genommen werden dürfen - wer kann helfen?
ÄlterHi Zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir bei unserem Problem helfen... und am besten auch noch gaaaanz schnell! Bei uns in der Firma gibt es eine Abteilung (Datenaufbereitung) mit 2 Mitarbeitern. Im
Urlaub verfällt er wenn nicht unmittelbar nach Widereingliederung genommen wird
ÄlterAlter Urlaub muss der gleich / unmittelbar nach Wiedereingliederung genommen werden? Also...ich hatte bis 07.04.15 Wiedereingliederung...nach einer schweren Rücken OP...ich war insgesamt 6 Monate
Probleme bei Urlaubsplanung - Besteht bei Jahres-Urlaubsplanung ein MBR?
ÄlterHallo liebe BR-Kollegen! Ich habe folgendes Problem zu klären: Aber erstmal zu den Randbedingungen: AN 1 hat drei (Klein-)Kinder (5/2/1Monat), eins davon im KiGa, verheiratet, Frau im Erziehung
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20