Urlaub/Freizeitausgleich - was muss zuerst genommen werden?
Hallo, steht irgendwo festgeschrieben wie ich meinen Urlaub nehmen muss? Muss ich erst den Urlaub nehmen und dann meine angesammelten Überstunden, oder kann ich frei variieren? Der Hintergrund ist das wir Freitags nur einen halben Tag Arbeiten, somit würden uns Freitags nur 5,25 Std. und nicht 8,25 Std abgezogen.
Community-Antworten (2)
01.02.2006 um 20:42 Uhr
Hallo Jens,
wen es sich betrieblich einrichten läßt ist das egal.
ferdi
01.02.2006 um 23:43 Uhr
jens9,
wenn Du Rosinenpickerei betreiben willst, wird sich der Arbeitgeber sehr schnell an § 7 (2) Satz 1 des Bundesurlaubsgesetz erinnern.
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