Erstellt am 29.04.2019 um 09:40 Uhr von Krambambuli
Schätze der AG hat Pech gehabt. Er muss dem AN eine Bescheinigung ausstellen, wie viel Urlaub er bereits für das Kalenderjahr gewährt hat - für den nächsten AG.
Erstellt am 29.04.2019 um 09:46 Uhr von Pjöööng
Ein Blick ins Gesetz: § 5 (3) BUrlG
Erstellt am 29.04.2019 um 09:49 Uhr von daveid89
Danke, diesen Paragraphen habe ich schon gefunden.
Mich hat nur der Begriff Urlaubsentgelt verwirrt.
Erstellt am 29.04.2019 um 09:56 Uhr von Pjöööng
Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts (also des Lohns/ Gehalts) während des Urlaubs. Arbeitsentgelt gibt es in der Zeit ja nicht, da nicht gearbeitet wird.
Erstellt am 29.04.2019 um 10:53 Uhr von Pickel
Pjöngs Hinweis hilft bedingt.
Sofern für den über den Gesetzesanspruch hinausgehenden Urlaub separate Regeln vereinbart wurden kann eine Umwandlung in Stundenguthaben / Lohnreduzierung durchaus korrekt sein.
Erstellt am 29.04.2019 um 10:59 Uhr von daveid89
Im Tarifvertrag steht zum Urlaubsentgelt folgendes:
Hat der Arbeitnehmer bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückverlangt werden.
Erstellt am 29.04.2019 um 11:40 Uhr von celestro
"Pjöngs Hinweis hilft bedingt."
Wieso?
"Sofern für den über den Gesetzesanspruch hinausgehenden Urlaub separate Regeln vereinbart wurden kann eine Umwandlung in Stundenguthaben / Lohnreduzierung durchaus korrekt sein."
Regeln, die dann gegen das Gesetz verstoßen würden?
Erstellt am 29.04.2019 um 11:50 Uhr von Pjöööng
Zitat (Pickel):
"Pjöngs Hinweis hilft bedingt.
Sofern für den über den Gesetzesanspruch hinausgehenden Urlaub separate Regeln vereinbart wurden kann eine Umwandlung in Stundenguthaben / Lohnreduzierung durchaus korrekt sein."
OMG Pickel! Kannst Du zufälligerweise aus dem Stehgreif sagen, wie hoch der gesetzliche Urlaubsanspruch ist? Und kannst Du dann ochmals über Deinen Beitrag nachdenken?
Erstellt am 29.04.2019 um 12:45 Uhr von Enigmathika
Offenbar will die Personalabteilung mit diesem "Trick" das BUrlG umgehen. Nein, das ist nicht rechtens.
Erstellt am 29.04.2019 um 14:52 Uhr von Pickel
Pjöng, der gesetzliche Urlaubsanspruch ist bei einer 5-tage-Woche (die als Standard vorausgesetzt werden darf) 20 Tage, mithin 1,67 / Monat. Für die 10 Tage zusätzlichen Urlaub können vom von dir zitierten Paragraphen abweichende Regeln vereinbart werden
Erstellt am 29.04.2019 um 14:54 Uhr von Pickel
Celestro: " Regeln, die dann gegen das Gesetz verstoßen würden? "
Gegen welches Gesetz verstoßen Regeln die Ansprüche regulieren, die über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehen?
Erstellt am 29.04.2019 um 15:33 Uhr von Pjöööng
Zitat (Pickel):
"der gesetzliche Urlaubsanspruch ist bei einer 5-tage-Woche ... 20 Tage"
Genau so ist es! Und wie viel Tage Urlaub hat der Kollege genommen? 15 Tage! Und? Ist 15 mehr oder weniger als 20?
Der Kollege befindet sich mit den genommenen 15 Tagen Urlaub noch innerhalb seines gesetzlichen Anspruches, und in diesem kann nicht zurückgefordert werden!
Erstellt am 29.04.2019 um 16:05 Uhr von DaveID89
Ich habe soeben mit der IG Metall telefoniert. Da der Kollege kürzer als 6 Monate bei uns beschäftigt ist, steht ihm nicht der volle Urlaubsanspruch zu. Somit ist es gängige Praxis es so zu machen wie unsere Personalabteilung es tut.
Erstellt am 29.04.2019 um 16:10 Uhr von Pjöööng
Ach so? Der Kollege ist kein AzuBi mehr? Das war dann etwas verwirrend formuliert.
Erstellt am 29.04.2019 um 17:03 Uhr von celestro
"Da der Kollege kürzer als 6 Monate bei uns beschäftigt ist,"
also war dieser Kollege nicht schon bei Euch Azubi, oder wie?
Erstellt am 29.04.2019 um 19:42 Uhr von DummerHund
Azubi ist anderer Vertrag. GEW hat recht
Erstellt am 30.04.2019 um 09:05 Uhr von Pickel
Pjöng so einfach ist das nicht.
Sofern der AV wie heute üblich eine Zwölftel-Regelung vorsieht kann durchaus argumentiert bzw. geregelt werden dass Urlaubsgewährungen die über den aktuellen Anspruch hinausgehen sich auf den freiwilligen Anteil beziehen und bei Ausscheiden gezwölftelt zu kürzen sind.
Ob es so ist wissen weder du noch ich. Dein stumpfes Posten eines § springt aber erkennbar zu kurz