Ein VertriebsMA hat zum 31.10.07 gekündigt und bittet um einen Aufhebungsvetrag zum 30.09.07. Lt. Arbeitsvertrag hat er Anspruch auf 30 Tg. Urlaub. Bis heute hat er 27 Tage genommen. Im Aufhebungsvertrag wird nun der zuvielgenommene Urlaub in Form von Geld zurückgefordert. Ist dies so korrekt? Ich bitte um Informationen. Vielen Dank