Erstellt am 25.04.2006 um 12:03 Uhr von Fayence
"Besteht eine Rückerstattungspflicht für "zu viel genommenen Urlaub"???"
Nein, siehe auch BUrlG.
Erstellt am 25.04.2006 um 12:09 Uhr von Rollie
Nein, er muß den zuviel genommenen Urlaub nicht "zurückerstatten", das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html unter (3)
Allerdings hat er dann auch keinen Anspruch auf neuen Urlaub für die restliche zeit des Jahres beim neuen AG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html unter (1)
Es könnten ggf. Abweichungen bzw. Ansprüche entstehen, wenn beim alten AG nur der gesetzliche Urlaub gewährt wurde, und der neue AG tariflichen Urlaub gewährt und dieser über dem gesetzlichen liegt. Dadurch könnten hier eventuell noch 1 - 2 Tage zusätzlicher Urlaub entstehen.