Kündigung im Kleinbetrieb - Klage zwecklos?
Ein etwas komplizierte Fall: eine AN in einem Heilberuf soll für ihren Chef in einem Kleinunternehmen (sie ist die einzige AN) eine Mindestanzahl an Patienten/innen behandeln, damit er auf seine Kosten kommt. Trotz Anraten der AN erhöht ihr Chef die von den Kunden zu entrichtende Gebühr, was einen Rückgang der Patientenzahlen zur Folge hat. Nun will der Chef als Folge davon der AN die Stunden kürzen, was sie nicht einsieht und einen entsprechenden neuen Vertrag nicht unterzeichnet. Möglicherweise wird der Chef ihr daher kündigen. Das KSchG schränkt ja die Möglichkeiten bei Betrieben mit wenigen Angestellten erheblich ein. Kann sie trotzdem klagen oder ist das sinnlos? Danke für alle Antworten!
Community-Antworten (8)
17.01.2024 um 17:58 Uhr
nach dem was du schreibst ist nicht zu erkennen, warum die Kündigung nicht erfolgreich sein sollte.
17.01.2024 um 18:02 Uhr
@Pickel: Deine Antwort verstehe ich nicht. Chef treibt die Preise hoch, weniger Kundschaft, dann kündigt er der AN? Das soll ok sein?
17.01.2024 um 18:03 Uhr
Deine Antwort verstehe ich nicht. Chef treibt die Preise hoch, weniger Kundschaft, Chef kündigt ihr, und das soll ok sein?
17.01.2024 um 18:18 Uhr
Die Preiserhöhung war eine unternehmerische Entscheidung. Wenngleich auch offenbar keine gute. Daraus entsteht dir aber nicht plötzlich ein Kündigungsschutz.
Klagen kann sie wenn:
- die Kündigung nicht formgerecht ausgesprochen wurde
- das Maßregelverbot nicht beachtet wurde
- die Kündigung eine Diskriminierung darstellt
- Sitten - oder Treuwidrigkeit vorliegt
- sie schwanger ist
- sie schwerbehindert ist
17.01.2024 um 20:55 Uhr
Kündigung ist folglich völlig in Ordnung.
18.01.2024 um 00:01 Uhr
sie hätte ja die Möglichkeit, die Änderungskündigung zu unterschreiben.
Aber ... sind solche Fachkräfte nicht total gesucht im Moment?
18.01.2024 um 09:51 Uhr
@moreno
Meistens sind es gleichzeitig diejenigen, die es mit der Netiquette nicht so ernst nehmen. Leider kann ich das in diesem Fall nicht allein auf unseren Troll beschränken. Unabhängig davon haben wir in diesem Forum leider ein paar Oberlehrer dabei, die nicht ohne Polemik auskommen... aber gut, das ist jetzt nicht das Thema.
Die entscheidende Antwort auf die Frage sehe ich bei RudiRadeberger incl. seinem Link.
Aber auch celestro hat nicht ganz unrecht. Vielleicht ist das ja die Chance auf einen größeren AG, dem eine gewisse Willkür dann nicht mehr so leicht gemacht wird.
18.01.2024 um 10:40 Uhr
Also, das kommt darauf an...
Die Entscheidung den Preisen zu erhöhen ist, wie bereits gesagt, eine unternehmerische Entscheidung, sei es, dass für Patienten die die Leistungen über eine Krankenversicherung bzw. BG bezahlt bekommen, feste Gebührensätze bestehen. Ob der AG hier gegen die Richtlinien verstößt kann man so nicht sagen, dass muß seitens der Krankenkassen geprüft werden.
Das KSchG greift in diesem Falle nicht, da der Betrieb zu klein ist. Das ist bedauerlich, aber vom Gesetzgeber in seine unendliche Weisheit (???) so festgelegt.
Damit hört die Geschichte schon auf. So wie hier geschildert sehe ich keine Chance über ein "Seitenweg" wie AGG oder ähnliches vorzugehen. Mal abgesehen davon, in ein so kleinen Betrieb ist in diesem Fall meistens nicht nur das Tischtuch zerschnitten, sondern der ganzen Tisch gleich mit durchgesägt. Ich empfehle deswegen ernsthaft nach eine andere Stelle umzusehen, als Fachkraft -gerade in Heilberufe- hat man heute ein guten Arbeitsmarkt.
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