W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss der Arbeitgeber gegen eine Kündigung klagen?

S
samira
Jan 2018 bearbeitet

Was muss der Arbeitgeber tun, wenn ein AN nicht fristgerecht kündigt - oder nach einem Streit das Vertrauensverhältnis gestört sieht und seinerseits fristlos kündigt.

Muss nicht auch der Arbeitgeber innerhalb der 3 Wochenfrist gegen die Kündigung klagen?

Wie seht Ihr das?

1.16104

Community-Antworten (4)

M
Moreno

19.07.2016 um 13:33 Uhr

Nein der Arbeitgeber kann die Arbeitsleistung nicht einklagen. Ist ihm ein finanzieller Schaden durch die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist entstanden kann er diesen Schadenersatz gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen. Diesen muss er natürlich auch nachweisen.

G
gironimo

19.07.2016 um 17:19 Uhr

Tatsächlich hatten wir mal eine fristlose K. durch einen AN. Ich habe lange mit dem Personalchef (er ist selbst Jurist) diskutiert. Ohne Ergebnis.

Er wollte es aber auch nicht klären lassen - er meinte "nur keine schlafende Hunde wecken".

C
celestro

19.07.2016 um 17:38 Uhr

Selbstredend kann auch der AN (unter Umständen) fristlos kündigen.

wiederholt verspätete Lohnzahlung eklatante Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften Tätlichkeiten sexuelle Belästigung Aufforderungen zu Straftaten

würden mir da als Gründe einfallen. Halt Verletzungen seiner Arbeitgeberpflichten die entsprechend schwerwiegend sind.

P
Pjöööng

19.07.2016 um 17:38 Uhr

Wo sollte denn da die 3 Wochenfrist herkommen?

Ihre Antwort