Muss der Arbeitgeber gegen eine Kündigung klagen?
Was muss der Arbeitgeber tun, wenn ein AN nicht fristgerecht kündigt - oder nach einem Streit das Vertrauensverhältnis gestört sieht und seinerseits fristlos kündigt.
Muss nicht auch der Arbeitgeber innerhalb der 3 Wochenfrist gegen die Kündigung klagen?
Wie seht Ihr das?
Community-Antworten (4)
19.07.2016 um 13:33 Uhr
Nein der Arbeitgeber kann die Arbeitsleistung nicht einklagen. Ist ihm ein finanzieller Schaden durch die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist entstanden kann er diesen Schadenersatz gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen. Diesen muss er natürlich auch nachweisen.
19.07.2016 um 17:19 Uhr
Tatsächlich hatten wir mal eine fristlose K. durch einen AN. Ich habe lange mit dem Personalchef (er ist selbst Jurist) diskutiert. Ohne Ergebnis.
Er wollte es aber auch nicht klären lassen - er meinte "nur keine schlafende Hunde wecken".
19.07.2016 um 17:38 Uhr
Selbstredend kann auch der AN (unter Umständen) fristlos kündigen.
wiederholt verspätete Lohnzahlung eklatante Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften Tätlichkeiten sexuelle Belästigung Aufforderungen zu Straftaten
würden mir da als Gründe einfallen. Halt Verletzungen seiner Arbeitgeberpflichten die entsprechend schwerwiegend sind.
19.07.2016 um 17:38 Uhr
Wo sollte denn da die 3 Wochenfrist herkommen?
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