Erstellt am 19.07.2016 um 11:33 Uhr von moreno
Nein der Arbeitgeber kann die Arbeitsleistung nicht einklagen. Ist ihm ein finanzieller Schaden durch die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist entstanden kann er diesen Schadenersatz gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen. Diesen muss er natürlich auch nachweisen.
Erstellt am 19.07.2016 um 15:19 Uhr von gironimo
Tatsächlich hatten wir mal eine fristlose K. durch einen AN. Ich habe lange mit dem Personalchef (er ist selbst Jurist) diskutiert. Ohne Ergebnis.
Er wollte es aber auch nicht klären lassen - er meinte "nur keine schlafende Hunde wecken".
Erstellt am 19.07.2016 um 15:38 Uhr von celestro
Selbstredend kann auch der AN (unter Umständen) fristlos kündigen.
wiederholt verspätete Lohnzahlung
eklatante Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften
Tätlichkeiten
sexuelle Belästigung
Aufforderungen zu Straftaten
würden mir da als Gründe einfallen. Halt Verletzungen seiner Arbeitgeberpflichten die entsprechend schwerwiegend sind.
Erstellt am 19.07.2016 um 15:38 Uhr von Pjöööng
Wo sollte denn da die 3 Wochenfrist herkommen?