Ich halte es für reichlich naiv vom AG, die Mitteilung an den BR nicht schriftlich weitergeleitet zu haben. Ich bin es gewohnt, Mitteilungen an den BR schriftlich zu erhalten und muß den Erhalt auch quittieren.
Ich denke, der AG hat keine Grundlage, vom BR irgendwelche Unterlagen zu fordern. Das wäre ggf. Aufgabe des Arbeitsrichters.
Andererseits habt ihr ja sicher auch nichts zu verbergen, oder ? Unser AG bekommt beispielsweise monatlich immer eine Anwesenheitsliste von uns (wegen Zuordnung Tätigkeit - Kosten).
- Unterlagen, Protokoll, Anwesenheitsliste, Beschluß,
-> Unterlagen habt ihr ja keine bekommen,
-> Protokoll, würde ich nur über den behandelten Punkt herausgeben, aber eigentlich auch nur, wenn gerichtlich aufgefordert.
-> Anwesenheitsliste, halt ich nicht für verfänglich, da ihr ja eh keine Entscheidung gegen den AG getroffen habt, was will er da anfechten.
-> Beschluß, wäre ja eh Bestandteil des Protokolls
Hättet ihr ein Problem, dem AG die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen ? Das würde aber dann schon etwas so aussehen, das der BR versucht, den AG in die Pfanne zu hauen um vor Gericht als BR nicht als Buhmann dazustehen, der der Kündigung nicht widersprochen hat, fehlt dem BR die Courage für seine Entscheidung ?