Klage auf Unwirksamkeit der Kündigung
Hallo liebe Kollegen!
Folgender Fall: Einem MA wurde die außerord. Kündigung schriftl. ausgesprochen, der BR hat in seiner Sitzung beschlossen die Anhörungsfrist verstreichen zu lassen, da er für Bedenken keine Begründung fand bzw. unter den gegebenen Umständen der Kündigung nichts entgegenzusetzen hatte. Der MA hat nun Klage eingereicht und am ersten Termin sollte der AG nachweisen, das der BR ordentlich angehört wurde. Nun verlangt der AG vom BR die Herrausgabe der Unterlagen, Protokoll, Anwesenheitsliste und Beschluss. Muss oder sollte ich die Unterlagen dem AG herausgeben? Diese Situation ist für mich neu! Vielen Dank für eure Hilfe!
Community-Antworten (7)
12.05.2005 um 09:59 Uhr
Guten Morgen, falls der AG die Anhörung des Betriebsrates ordnungsgemäß durchgeführt hat - und er hat doch sicher eine Kopie seines Schreibens an Euch, ist der AG aus dem Schneider. Unterlagen von Euch braucht er meiner Meinung nach dazu dann nicht
12.05.2005 um 10:13 Uhr
Es gibt kein Schreiben an den BR! Es ist alles mündlich dem BR mitgeteilt worden. Der Sitzung ist ein Personalgespräch im Beisein des BR- Vorsitzenden (ich selbst) sowie des nächsten Vorgesetzten vorangegangen. Des weiteren wurde kurzfristig die Tagesordnung der anschliessenden ordentlichen Sitzung geändert, da wir zufällig gerade an dem Tag sowieso Sitzung hatten. Der Vorgestzte, welcher die beabsichtigte Kündigung aussprach war ebenfalls zu diesem einen Punkt anwesend. In dem Personalgespräch habe ich dem MA ebenfalls mitgeteilt, das wir Sitzung haben und er sich zu den Vorwürfen dem BR gegenüber äußern kann. Diese Möglichkeit hat er nicht war genommen.
12.05.2005 um 10:30 Uhr
Habe ich Dich richtig verstanden, daß Ihr nicht widersprochen habt, weil Ihr der Kündigung nichts "entgegenzusetzen" hattet, Ihr also keine Gründe für die Zustimmungsverweigerung hattet, oder seid Ihr mit der Kündigung einverstanden gewesen?
12.05.2005 um 12:01 Uhr
Hallo Frank, der Arbeitgeber muss gegenüber dem Arbeitsgericht darlegen, dass er den Betriebsrat "ordentlich angehört" hat. Das heißt, er muss darlegen, welche Auskünfte er Euch zur Verfügung gestellt hat, damit ihr in Eurer Sitzung über die Kündigung beraten könnt. Der Betriebsrat muss nicht die Einladung, Tagesordnung etc. zur Verfügung stellen, denn dadurch wird nicht die ordentliche Anhörung dokumentiert, sondern die Bearbeitung durch den BR. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall gegenüber dem Arbeitsgericht die Darlegungspflicht wie er den Betriebsrat ordentlich angehört hat.
12.05.2005 um 12:19 Uhr
Ich halte es für reichlich naiv vom AG, die Mitteilung an den BR nicht schriftlich weitergeleitet zu haben. Ich bin es gewohnt, Mitteilungen an den BR schriftlich zu erhalten und muß den Erhalt auch quittieren.
Ich denke, der AG hat keine Grundlage, vom BR irgendwelche Unterlagen zu fordern. Das wäre ggf. Aufgabe des Arbeitsrichters.
Andererseits habt ihr ja sicher auch nichts zu verbergen, oder ? Unser AG bekommt beispielsweise monatlich immer eine Anwesenheitsliste von uns (wegen Zuordnung Tätigkeit - Kosten).
- Unterlagen, Protokoll, Anwesenheitsliste, Beschluß,
-> Unterlagen habt ihr ja keine bekommen, -> Protokoll, würde ich nur über den behandelten Punkt herausgeben, aber eigentlich auch nur, wenn gerichtlich aufgefordert. -> Anwesenheitsliste, halt ich nicht für verfänglich, da ihr ja eh keine Entscheidung gegen den AG getroffen habt, was will er da anfechten. -> Beschluß, wäre ja eh Bestandteil des Protokolls
Hättet ihr ein Problem, dem AG die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen ? Das würde aber dann schon etwas so aussehen, das der BR versucht, den AG in die Pfanne zu hauen um vor Gericht als BR nicht als Buhmann dazustehen, der der Kündigung nicht widersprochen hat, fehlt dem BR die Courage für seine Entscheidung ?
12.05.2005 um 12:39 Uhr
Der AG bekommt den Teil des Protokolls, bei dem er anwesend war, bzw. der Vorgesetzte des gek. AN. Ohne Anwesenheit und ohne Beschluss! Dem AN wurde Urkundenfälschung im Bezug zu seiner Nebentätigkeit vorgeworfen, da ist es auch für den BR schwer anhand der Beweislage Bedenken zu äußern. Widersprechen können wir ja nicht!
Als Ergänzung möchte ich noch hinzufügen, der AG ist in der Regel nicht gerade informationsfreudig ;-) und kooperativ, sowie auf mich nicht gut zu sprechen (Das Thema Mobbing BR- Vors. durch AG hatten wir ja bereits im Forum). Der BR läßt ihn gewähren und muckt nicht auf! Ich habe bei Amtsantritt versucht mehr auf die Gesetze zu achten und bin vom BR dafür zurechtgewiesen worden, jetzt vertrete ich nur noch! den BR "im Rahmen der gefassten Beschlüsse!"
Trotzdem vielen Dank für die gute Hilfe, ich bin gespannt was rauskommt!
12.05.2005 um 15:12 Uhr
Toll, wenn man so einen Rückhalt im Gremium hat :-(
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