Hallo liebe Kollegen!

Folgender Fall:
Einem MA wurde die außerord. Kündigung schriftl. ausgesprochen, der BR hat in seiner Sitzung beschlossen die Anhörungsfrist verstreichen zu lassen, da er für Bedenken keine Begründung fand bzw. unter den gegebenen Umständen der Kündigung nichts entgegenzusetzen hatte.
Der MA hat nun Klage eingereicht und am ersten Termin sollte der AG nachweisen, das der BR ordentlich angehört wurde. Nun verlangt der AG vom BR die Herrausgabe der Unterlagen, Protokoll, Anwesenheitsliste und Beschluss. Muss oder sollte ich die Unterlagen dem AG herausgeben?
Diese Situation ist für mich neu!
Vielen Dank für eure Hilfe!